Bußgeldbescheid: Was kann ich machen?

Egal ob Sie zu schnell gefahren sind oder eine rote Ampel übersehen haben – häufig droht Ihnen nach einem Verstoß im Straßenverkehr ein Bußgeld. Im Bußgeldbescheid erfahren Sie, welches Vergehen Sie begangen haben und wie viel Sie dafür zahlen müssen. Abhängig davon, was Ihnen vorgeworfen wird, können teils hohe Bußgelder, Punkte in Flensburg oder sogar Fahrverbote drohen. Diese Sanktionen müssen Sie aber nicht ohne Weiteres akzeptieren.

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Wann bekomme ich einen Bußgeldbescheid?

Ein Bußgeldbescheid wird grundsätzlich immer dann erlassen, wenn Sie eine Ordnungswidrigkeit begangen haben. Im Straßenverkehr werden beispielsweise viele Bußgeldbescheide wegen folgender Vergehen erlassen:

  • Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Zu geringer Abstand zum vorderen Fahrzeug
  • Parken oder Halten im Halte-/Parkverbot
  • Überfahren einer roten Ampel
  • Telefonieren am Steuer
  • Alkoholfahrt

Die Höhe der Geldbuße wird im Bußgeldkatalog geregelt. Je nach Verstoß kann eine Ordnungswidrigkeit Sie teuer zu stehen kommen – Bußgelder bis zu 1.000 Euro sind möglich.

Der Bußgeldbescheid: Welche Informationen enthält er?

Im Bußgeldbescheid wird Ihnen mitgeteilt, welche Strafe Sie für Ihr Fehlverhalten bekommen. Neben Ihren persönlichen Daten enthält er unter anderem:

  • Zeitpunkt und Ort des festgestellten Vergehens
  • Art des Vergehens
  • Höhe der Geldbuße
  • Informationen zu verhängten Punkten oder Fahrverboten
  • Hinweis zur Möglichkeit eines Einspruchs

Für die Ausstellung der Bußgeldbescheide ist nicht das Gericht, sondern die Bußgeldstelle verantwortlich.

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid: Wie lege ich Einspruch ein?

Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen ist nur dann sinnvoll, wenn Sie über gute Argumente verfügen. Deshalb sollten Sie zunächst den Bußgeldbescheid auf seine Vollständigkeit und Korrektheit überprüfen. Sie sollten außerdem prüfen, ob Ort und Zeit sowie das geschilderte Vergehen korrekt sind. Weitere Ansatzpunkte für einen erfolgreichen Einspruch gegen ein Bußgeld sind:

  • Verjährung: Ist Ihre Tat verjährt, können Sie Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Dies kann bei Ordnungswidrigkeiten bereits nach wenigen Monaten der Fall sein.
  • Foto: Wurden Sie geblitzt und sind auf dem Foto nicht zu erkennen – zum Beispiel wegen einer Reflektion oder Unschärfe der Aufnahme – kann dies auch Grund für einen Einspruch sein. Aber Vorsicht: Falls ein Beifahrer erkennbar ist, darf die Polizei diesen befragen oder Ihr Foto auch mit anderen Fotos vergleichen.

Grundsätzlich gilt: Wollen Sie gegen einen erhaltenen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen, müssen Sie dies innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung tun. Eine Verlängerung der Frist ist in Ausnahmen möglich. Zum Beispiel dann, wenn Sie keine Möglichkeit hatten von dem Bußgeldbescheid Kenntnis zu nehmen, weil Sie im Krankenhaus oder im Urlaub waren. Die Behörde möchte in diesen Fällen aber Nachweise sehen.

Neben der zweiwöchigen Frist müssen Sie auch die Form einhalten. Das heißt, dass Sie Ihren Einspruch entweder schriftlich der Behörde zusenden oder zur Niederschrift in die Behörde kommen. Zur Niederschrift bedeutet, dass Sie persönlich in die zuständige Behörde gehen, Ihren Einspruch mündlich einlegen und dieser dann schriftlich festgehalten wird. Die Behörde übergibt nach den Einspruch nach der Prüfung an ein Gericht. Dieses leitet dann die Angelegenheit in ein gerichtliches Verfahren über.

Gut zu wissen: Sollte der Einspruch nicht den Vorschriften entsprechen, wird ihn die zuständige Behörde als unzulässig verwerfen.

Ablauf des Bußgeldverfahrens

Normalerweise ist das Bußgeldverfahren schnell erledigt. Die zuständige Behörde ermittelt den Sachverhalt und schickt Ihnen dann den Bußgeldbescheid wegen einer Ordnungswidrigkeit zu. Entscheiden Sie sich dazu, Bußgeld oder Punkte in Flensburg nicht zu akzeptieren, ist der Ablauf des Bußgeldverfahrens für Sie wichtig. Diese Schritte kommen auf Sie zu:

  • Anhörungsbogen: Im Anhörungsbogen können Sie sich zur Sache äußern. Er dient dazu, zu ermitteln, ob der Halter des Fahrzeugs auch tatsächlich der Fahrer war.
  • Bußgeldbescheid: Bezahlen Sie das Bußgeld, erkennen Sie Ihre Schuld an und etwaige Punkte werden eingetragen.
  • Einspruch: Möchten Sie Ihre Strafe nicht anerkennen, können Sie Einspruch einlegen.
  • Zwischenverfahren: Ihre zuständige Behörde prüft, ob Ihr Einspruch formgerecht eingelegt wurde. Sie sammelt außerdem weitere Beweise und wertet sie aus.
  • Hauptverhandlung: Sollte das Beweismaterial aussagekräftig genug sein, kommt es zu einer Hauptverhandlung – im Regelfall vor dem Amtsgericht.
  • Entscheidung: Nachdem das Urteil gefällt wurde, können Sie gegebenenfalls mit einer Rechtsbeschwerde dagegen vorgehen.

Wie viel kostet ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid anfechten wollen, kann dies noch weitere Kosten nach sich ziehen. Nicht nur der Anwalt möchte bezahlt werden, auch das Gericht verlangt Gebühren.

Wenn Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid Einspruch einlegen, müssen Sie vor Gericht in jedem Fall mit einer Gebühr in Höhe von 10 % der Bußgeldsumme (mindestens jedoch 50 Euro) rechnen. Falls Sie vor der Hauptverhandlung Ihren Einspruch zurücknehmen, müssen Sie 0,25 % des Bußgelds (aber mindestens 15 Euro) als Gerichtskosten und zusätzlich die Verwaltungsgebühren bezahlen. Wenn ein Gutachter bestellt wird, müssen Sie auch für diesen aufkommen.

Die Kosten werden nur dann vom Staat übernommen, wenn es zum Freispruch kommt. Ansonsten kommen entweder Sie selbst oder Ihre Rechtsschutzversicherung für die Gebühren (und die Rechtsanwaltskosten) auf, wobei bei den Versicherungen inzwischen in der Regel mit einem Selbstbehalt zu rechnen ist, den Sie zahlen müssen.

Gut zu wissen: Grundsätzlich müssen Sie neben dem verhängten Bußgeld noch eine weitere Zahlung vornehmen. Diese bestehen aus einer Gebühr, die sich in der Regel auf 25 Euro beläuft und einer Auslage in Höhe von 3,50 Euro.

Bußgeldbescheid erhalten? Beratung durch einen Anwalt oder eine Anwältin

Egal ob durch eine Geschwindigkeitsüberschreitung, dem Überfahren einer roten Ampel oder weil Sie das Handy am Steuer benutzt haben – erhalten Sie einen Bußgeldbescheid ist dies zunächst mit Ärger verbunden. Gerade wenn Sie Einspruch gegen Ihren Bußgeldbescheid einlegen möchten, ist eine Beratung durch einen Anwalt oder eine Anwältin für Verkehrsrecht sinnvoll. Die selbstständigen Kooperationsanwälte und Kooperationsanwältinnen der Deutschen Anwaltshotline beantworten Ihre Fragen gerne per E-Mail oder am Telefon – und das 365 Tage im Jahr.