Zählerstand: Infos und Rechtsberatung

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Der Begriff Zählerstand im Rahmen eines Mietverhältnisses bezieht sich regelmäßig auf die Erfassung der verbrauchsabhängigen Nebenkosten, insbesondere Strom, Wasser und Gas.

Häufig wird ein Vertrag über den Bezug von Strom, Gas (bei separater Heizung pro Wohnung), Wasser und Abwasser direkt zwischen Mieter und Versorger geschlossen. In diesen Fällen muss der Mieter die Zählerstände eigenständig ablesen und an die Versorger mitteilen. Der Vermieter bleibt außen vor. Zudem gibt es häufiger Zähler an den Heizkörpern sowie für Warmwasser, z.B. im Bad. Häufig sind externe Dienstleister mit dem Ablesen betraut. Dafür werden Termine im Haus ausgehängt, an denen die Mitarbeiter dieser Firmen Zugang zu den Wohnungen benötigen. Hier gibt es öfters Streit wenn Mieter nicht anwesend sind.
Empfehlenswert ist das Notieren der Zählerstande sowohl beim Ein- und Auszug, als auch parallel zu den jeweiligen Ablesezeitpunkten - am besten unter Zeugen oder mit Foto (mit Datumseinblendung) - um nicht Gefahr zu laufen, mit falschen Verbrauchskosten belastet zu werden. Die Zählerstände sollten bei Übergabe zudem in den Wohnungsübergabeprotokollen erfasst werden.

Sollten Sie zu oben genannten Punkten Fragen haben, stehen Ihnen die Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline gern zur Verfügung. Bitte halten Sie entsprechende Unterlagen für das Gespräch bereit.


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