Gartengesetze
Gartengesetze - Infos und Rechtsberatung
Gartengesetze ist ein Sammelbegriff für alle gesetzlichen Regelungen auf Bundes- oder Landesebene, die mit Gärten und deren Nutzung in Zusammenhang stehen, ganz weit ausgelegt, kann er auch noch örtliche gemeindliche Satzungen mit umfassen.
Ein klassisches Beispiel ist das Bundeskleingartengesetz; aber auch einige Nachbarrechtsgesetze der Bundesländer enthalten derartige Regelungen, z.B. die Art der Grenzbepflanzung oder die Pflanzabstände bestimmter Bäume und Sträucher zur Grenze. Es gibt gesetzliche Regelungen bezüglich Bäume, Sträuchern ect, die Allgemeingültigkeit haben und gemäß des Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt werden, wie beispielsweise der Überfall von Bäumen, der gemäß § 911 BGB definiert wird. Darunter versteht man das Herabfallen von Früchten Als "Überhang" werden Zweige und Wurzeln bezeichnet, die bis auf das Nachbargrundstück hineinreichen. Gemäß § 910 Abs. 1 BGB darf ein Grundstückseigentümer Wurzeln oder Zweigen eines Nachbarbaumes, welche auf sein Grundstück reichen, kappen und behalten.
Der Grundstückseigentümer hat jedoch zuerst seinen Nachbarn darum zu bitten, die störenden Zweige innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen. Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline!