GmbH & Co. OHG - Infos und Rechtsberatung

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Die GmbH & Co. OHG ist eine Personenhandelsgesellschaft, bei der einer der mindestens zwei Gesellschafter eine GmbH ist.

Für diese Unternehmensform finden die gesetzlichen Regelungen der §§ 105 ff. HGB Anwendung.

Die GmbH & Co. OHG wird gemäß § 109 HGB durch einen Gesellschaftsvertrag gegründet. Zu beachten ist, dass wegen der GmbH als Gesellschafterin, ein Mindestkapital von EUR  25.000,00 erforderlich ist.

Gemäß § 114 HGB sind zur Führung der Geschäfte der Gesellschaft alle Gesellschafter berechtigt und verpflichtet. Im Gesellschaftsvertrag kann die Geschäftsführung einem Gesellschafter, z.B. der GmbH, übertragen werden. Die Geschäftsführung für die GmbH übernimmt wiederum deren Geschäftsführer.

Gegenüber Gläubigern haftet die GmbH & Co. OHG mit Ihrem Gesellschaftsvermögen. Daneben haften die Gesellschafter (die GmbH sowie die weiteren Gesellschafter) als Gesamtschuldner unbeschränkt mit ihrem gesamten Vermögen.

Für Fragen im Zusammenhang mit der GmbH & Co. OHG, so z.B. zur deren Gründung und Haftung, stehen Ihnen die selbstständigen Kooperationsanwält*innen der DAHAG gerne zur Verfügung.