Kindesentzug: Was tun bei Kindesentziehung?

Kindesentzug ist die Wegnahme eines minderjährigen Kindes von den Eltern oder dem Vormund, wie dem Jugendamt aber auch einem Pfleger bzw. Pflegerin. Kindesentziehung ist in Deutschland eine Straftat nach § 235 StGB und fällt unter den Begriff Entführung - in diesem Fall speziell handelt es sich um Kindesentführung. Laut § 235 StGB kann die Kindesentführung mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder auch Geldstrafe sanktioniert werden.

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Kindesentzug im Familienrecht

Auch im Familienrecht gibt es den Kindesentzug, wenn z. B. aufgrund von Streitigkeiten ein Elternteil dem anderen das gemeinsame Kind vorenthält. In der Regel macht dies der Elternteil, bei dem das Kind lebt um Druck bei dem anderen zu machen, z. B. wenn dieser keinen Unterhalt zahlt oder um andere Vorteile zu erzwingen. Dann besteht die Möglichkeit eine Entscheidungen durch das Familiengericht zu erwirken, denn für das Kindeswohl ist wichtig, dass das Kind Kontakt zu beiden Eltern hat. In solchen Fällen wird das Jugendamt miteinbezogen und in der Regel ein gerichtliches Gutachten eingeholt.

Kindesentzug: Berautung durch einen Anwalt

Für mehr Informationen rund um das Thema Kindesentzug wenden Sie sich einfach an die Deutsche Anwaltshotline! Die selbstständigen Kooperationsanwälte der DAHAG beraten Sie gerne telefonisch oder per Email.


Rechtsberatung am Telefon

Telefonieren Sie sofort mit einem Anwalt oder einer Anwältin und stellen Sie Ihre individuelle Frage

Telefonanwalt werden

Werden Sie selbstständiger Kooperationsanwalt der DAHAG Rechtsservices AG:

  • Krisensicherer Honorarumsatz
  • Rechtsberatung per Telefon
  • Homeoffice