Überleitungsvertrag: Infos und Rechtsberatung

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Es gibt juristisch gesehen keinen sogenannten "Überleitungsvertrag".

Mit der Bezeichnung Überleitungsvertrag ist meistens ein so genannter Übertragungsvertrag gemeint. Mit einem Übertragungsvertrag wird ein Unternehmen auf ein anderes Unternehmen übertragen. Gegenstand des Vertrages ist insbesondere die Substanz des zu übertragenden Unternehmens.

Es handelt sich bei einem Übertragungsvertrag um ein sorgfältig und detailliert zu erstellendes Vertragswerk, welches sämtliche Rechte und Pflichten des Übergebers und Übernehmers regelt; Stichtage und Zahlungsmodalitäten festlegt.

Dabei ist nicht nur Wissen aus dem Gesellschaftsrecht und dem Arbeitsrecht gefragt, vielmehr ist auch allgemein Erfahrung bei der Gestaltung von Verträgen nötig. Da sich hinsichtlich der Gestaltung und Wirksamkeit der einzelnen Klauseln in einem Übertragungsvertrag zahlreiche juristische Fragen ergeben, ist es in der Regel unverzichtbar, einen erfahrenen Rechtsanwalt bei der Gestaltung der Überprüfung eines Übertragungsvertrages hinzuzuziehen.

Wenn Sie Fragen zu Übertragungsverträgen haben, oder zur Rolle und zu den Rechten von Arbeitnehmern bei einem Betriebsübergang, helfen Ihnen die selbstständigen Kooperationsanwälte der DAHAG gerne weiter.

Halten Sie zum Gespräch bitte den (Arbeits-)Vertrag bereit.


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