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Wie geht Altersteilzeit?

Wie geht Altersteilzeit?

Altersteilzeit ist ein Modell zur Verringerung der Arbeitszeit unter eine Vollzeitbeschäftigung. Es gibt zwei Modelle der Reduzierung der Arbeitszeit: Das Kontinuitäts- oder Reduktionsmodell bei dem eine gleichmäßige Reduzierung der Arbeitszeit über den gesamten Zeitraum stattfindet und das Blockmodell, welches aus der Arbeitsphase und der Freistellungsphase zusammengesetzt ist. Das Blockmodell bedeutet , dass der Arbeitnehmer in der Arbeitsphase ganz normal weiter arbeitet, während er in der Freistellungsphase gar nicht mehr arbeiten muss. Die Altersteilzeit ist zuletzt geregelt worden im Altersteilzeitgesetz von 1996. Es geht in diesem Gesetz in erster Linie um die Förderung der Altersteilzeit durch den Staat, in dem geregelt ist, unter welchen Voraussetzungen staatliche Zuschüsse zu den Lohnkosten gewährt werden. Daneben sind die Regelungen des Teilzeit- und Befristungsgesetztes (TzBfG) anzuwenden, da es sich bei Altersteilzeit eben um eine reduziertes Arbeitsverhältnis handelt. Typisch sind daher Regelungen, dass die Altersteilzeit für einen bestimmten Zeitraum befristet ist und das Arbeitsverhältnis nach der Befristung endet, um dann nahtlos in die Altersrente übergehen zu können. Die Bundesagentur förderte Altersteilzeit bis zum 31.12.2009. Ab dem 01.01.2010 werden nur noch Altersteilzeitverträge gefördert, die vor diesem Datum begonnen wurden. Aktuell treten Fragen auf im Zusammenhang mit der Beantragung von Arbeitslosengeld nach dem Ende der Altersteilzeit. Arbeitslosengeld wird deshalb beantragt, weil der Bezug von Altersrente ohne Abzüge teilweise neu geregelt wurde und es daher in vielen Fällen günstiger ist, ein paar Monate zu überbrücken, um in den Genuss der Altersrente ohne Abzüge zu gelangen, als sofort nach Ende der Altersteilzeit die Altersrente mit Abzügen in Anspruch zu nehmen. Der Konflikt ist dabei, dass die Arbeitsagentur die Befristung des Arbeitsverhältnisses im Zusammenhang mit der Altersteilzeit als freiwillige Aufgabe des Arbeitsverhältnisses zu Lasten der Versichertengemeinschaft ansieht mit der Folge, dass sie eine Sperrfrist von 12 Wochen für den Bezug von ALG verhängt. Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 21.07.2009 (Aktenzeichen: B 7 AL 6/08 R) kann aber ein wichtiger Grund für den Abschluss eines Altersteilzeitvertrages darin bestehen, dass der Arbeitnehmer damit eine drohende Kündigung vermeiden konnte. Weitere Härtegründe können die Verschlechterungen im Rentenrecht sein. Sie sollten bei Fragen zu diesem Thema einen Rechtsanwalt einschalten.

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