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Urteil: Lebensgefährte stört den Hausfrieden - Mieterin darf gekündigt werden

Ein Nachbarschaftsstreit ist nie schön und endet meist in großem Ärger – so auch im vorliegenden Fall. Hier sorgte eine Mieterin, die jahrelang mit anderen Hausbewohnern stritt, für eine nachhaltige Störung des Hausfriedens. Auch das negative Verhalten ihres Lebensgefährten, der die Mitmieter beleidigte, konnte zu ihren Lasten berücksichtigt werden. Deshalb muss die Mieterin die Wohnung verlassen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) mit einem Beschluss vom 25.08.2020 (Az. VIII ZR 59/20).

Mieterin muss Wohnung räumen

Während eines jahrelang andauernden Nachbarschaftsstreits mit anderen Mitmietern beleidigte und bedrohte der Lebensgefährte einer Mieterin die anderen Hausbewohner. Laut der Mieterin habe es sich um einen „alten Streit“ gehandelt, der nur wenige Tage andauerte. Wegen der nachhaltigen Störung des Hausfriedens kündigten die Vermieterinnen der Frau die Wohnung fristlos und ordentlich und erhoben Räumungsklage. Vor dem Amtsgericht München hatte die ordentliche Kündigung Erfolg. Die daraufhin eingelegte Berufung der Frau wurde vom Landgericht München zurückgewiesen: Sie und ihr Lebensgefährte hätten dem Hausfrieden erheblich geschadet. Gegen die Zwangsvollstreckung legte die Mieterin Nichtzulassungsbeschwerde vor dem BGH ein.

Kündigung gerechtfertigt               

Der BGH wies die Beschwerde der Mieterin allerdings ab. Das Landgericht habe korrekt entschieden – die Aussage der Mieterin, dass der Streit nur wenige Tage angedauert hätte, sei unglaubwürdig. Auch der Einwand der Frau, sie habe die Störung des Hausfriedens nicht selbst begangen, konnte die Bundesrichter nicht überzeugen. Die Beleidigungen und Bedrohungen ihres Lebensgefährten können ihr zugerechnet werden, schließlich hielt er sich mit dem Einverständnis der Mieterin in der Wohnung auf. Deshalb bleibt es dabei: Die Frau muss ihre Wohnung verlassen.

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