Betrunken fliegen? Lassen Sie es besser nicht darauf ankommen

Am Flughafen angekommen, ist die Versuchung groß, sich mit Whiskey oder Bier auf den Urlaub einzustimmen. Möchten Sie jedoch sicher gehen, dass Sie auch an Bord dürfen, sollten Sie das lieber bleiben lassen. Das Amtsgericht Frankfurt am Main (AG Frankfurt) hat entschieden, dass Fluggesellschaften betrunkene Reisegäste nicht befördern müssen.

Eine ungerechtfertigte Entscheidung?

Im zugrundeliegenden Rechtsstreit hatte ein Ehepaar Flüge von Bogota nach Stuttgart gebucht. Nach einem Wortwechsel mit dem Chefsteward verwies der hinzugerufene Flugkapitän das Ehepaar aus dem Flugzeug und verweigerte ihm die Beförderung.

Der Ehemann erhob gegen die Fluggesellschaft Klage und forderte eine Entschädigung sowie Schadensersatz. Die Entscheidung des Kapitäns, die beiden Fluggäste von Bord zu schmeißen, war aus Sicht des Klägers ungerechtfertigt.  

Tatbestand „unruly passengers“

Das AG Frankfurt wies die Klage vollumfänglich ab. Den Beweisen nach war die Frau alkoholisiert: Sie attackierte mit ihrem Finger den Chefsteward körperlich an der Schulter und versuchte den Kapitän am Kragen zu greifen – der offensichtliche Tatbestand eines sogenannten unruly passengers.

Daraufhin machte der Kapitän von seiner im Rahmen des Luftsicherheitsgesetzes verliehenen Polizeigewalt Gebrauch und verweigerte dem Ehepaar die Flugbeförderung. Das AG Frankfurt hat die Entscheidung des Kapitäns für richtig befunden. Aggressives oder apathisches Auftreten seitens der Reisenden müsse vom Flugpersonal nicht geduldet werden.

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