VW verliert vor dem Bundesgerichtshof

Der BGH verkündete in dieser Woche ein Grundsatzurteil gegen Volkswagen.

Der Bundesgerichtshof fällt Grundsatzurteil im Dieselskandal

Viereinhalb Jahre nach Bekanntwerden des VW-Dieselskandals hat der BGH in dieser Woche ein Grundsatzurteil gegen Volkswagen verkündet. Das Urteil legt fest, dass klagende Käufer unter Umständen ihre Autos zurückgeben und den Kaufpreis einfordern können. Allerdings müssen sie sich die bereits gefahrenen Kilometer auf den Kaufpreis anrechnen lassen (Az. VI ZR 252/19).

Der BGH hat den VW-Konzern wegen „vorsätzlich sittenwidriger Schädigung“ verpflichtet, einem Kläger 25.600 Euro plus Zinsen zu erstatten. Der Käufer eines gebrauchten VW Sharan argumentierte, dass er auf die Werbung vertraute und das Auto nur kaufte, weil er ein für die Umwelt besonders schonendes Gefährt haben wollte.

Weitere BGH-Urteile in Sachen VW stehen noch aus. So ist beispielsweise noch nicht entschieden, welche Ansprüche Kläger haben, die ihren Pkw erst nach Bekanntwerden des Abgasskandals gekauft haben.

Nutzungsentschädigung berechnen

Um die Nutzungsentschädigung bei einem Neuwagen auszurechnen, wird folgende Formel angewendet:

Nutzungsentschädigung = (Bruttokaufpreis x gefahrene Kilometer) / erwartete Gesamtlaufleistung

Mit dem Begriff erwartete Gesamtlaufleistung ist die Lebensdauer des Wagens gemeint. Je höher die Gesamtlaufleistung ist, desto länger dauert es, bis das Fahrzeug den Schrottwert erreicht hat.

Beim Kauf eines Gebrauchtwagens geht man nicht mehr von der Gesamtlaufleistung aus. Hier wird die Restlaufzeit zur Berechnung benötigt. Das heißt konkret: Von der Gesamtlaufleistung werden die bereits gefahrenen Kilometer vom Vorbesitzer abgezogen. Die Ursprungsformel muss deshalb ein wenig abgeändert werden:

Nutzungsentschädigung = (Bruttokaufpreis x gefahrene Kilometer) / (erwartete Gesamtlaufleistung -Kilometerstand bei Kauf)

Einmalzahlungen für Kläger

VW bietet noch verbleibenden Klägern Einmalzahlungen an. Man werde mit entsprechenden Vorschlägen auf die Kunden zugehen, erklärte der Konzern. Die Höhe der Angebote hänge vom Einzelfall ab. Einmalzahlungen seien eine "pragmatische und einfache Lösung".

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