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Illegale Abschalteinrichtung im Golf VII?

Wie der SWR und die Tagesschau berichten, soll VW im Jahre 2018 zugegeben haben, dass im Golf 7 eine Abschalteinrichtung verbaut sei. Der Konzern ist der Überzeugung, die Abschalteinrichtung sei legal. Das Landgericht Duisburg hingegen nicht. Mehr als 650 Volkswagen-Besitzer eines Dieselfahrzeugs mit dem Typ EA288 sollen laut SWR auf Schadensersatz oder die Rücknahme ihres Fahrzeugs geklagt haben.

Ein bisher unveröffentlichtes Urteil aus dem Oktober 2018 (Landgericht Duisburg, Az. 1 O 231/18), auf das der SWR sich beruft, soll neue Erkenntnisse im Dieselskandal zu Tage gefördert haben. So soll auch der Golf 7 TDI mit dem verbauten Motor EA288 vom Abgasskandal betroffen sein. Laut Gericht und SWR soll auch dieses Fahrzeug erkennen können, ob es sich auf dem Prüfstand befindet und den Schadstoffausstoß im Sinne einer Zykluserkennung anpassen. Das widerspreche sich laut SWR mit VWs Mitteilung, dass Fahrzeuge mit dem Dieselmotor EA288 keine Zykluserkennung enthielten.

Im Gerichtsverfahren beklagte der Käufer eines VW Golf VII 1.6 TDI Variant mit dem verbauten Motor EA288, dass die Stickoxidwerte seines Wagens nicht den von VW ausgewiesenen Werten entsprächen. Beim Autokauf war es ihm auf die Umweltverträglichkeit seines Fahrzeugs angekommen, weshalb er es nicht gekauft hätte, wenn er von der Abschalteinrichtung gewusst hätte. Der Kläger verlangte deshalb die Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung gegen Rückgabe des Wagens. Das LG Duisburg entschied zu Gunsten des Käufers, VW ging dagegen in Revision.

Aus dem Urteil wird ersichtlich, dass es laut Volkswagen unerheblich sei, ob das Fahrzeug die Grenzwerte im Straßenverkehr einhalte. Für den Konzern zählt jedoch das Ergebnis auf dem Prüfstand. Dabei beruft er sich auf Folgendes: „Nach der für das streitgegenständliche Fahrzeug geltenden Rechtslage existieren keine Emissionsgrenzwerte für den realen Straßenbetrieb.“

VW argumentierte weiterhin mit Bezug auf das Kraftfahrtbundesamt (KBA), dass kein Mangel am Fahrzeug vorliege. Schließlich sei für das Fahrzeug kein Rückruf durch das KBA veranlasst worden. Die Richter am Landgericht Duisburg vertreten andere Meinungen. Sie argumentieren, dass das Fahrzeug die geforderte Schadstoffnorm nur durch den Einsatz manipulierter Software einhalte: Weil der Konzern vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt habe, müsse er dem Käufer den Kaufpreis ersetzen.

Das Berufungsverfahren, das im November 2019 vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf stattfinden sollte, fand jedoch nicht statt. Der SWR geht davon aus, dass ein Vergleich geschlossen wurde.

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