Aktuelles aus Recht und Justiz

Gesetzesänderungen 2020: Das erwartet Sie im neuen Jahr!

Nur noch wenige Tage bis wir an Silvester wieder das neue Jahr begrüßen. Damit Sie auch 2020 allzeit rechtssicher unterwegs sind, haben wir hier alle relevanten Gesetzesänderungen für Sie kurz und knapp zusammengetragen.

Höherer Mindestlohn

Zum 1. Januar 2020 steigt der gesetzliche Mindestlohn. Statt wie bisher 9,19 Euro pro Stunde, müssen Arbeitgeber künftig mindestens 9,35 Euro bezahlen. Auch einige Branchenmindestlöhne werden im neuen Jahr angehoben: So dürfen sich unter anderem Beschäftigte im Dachdecker- und Elektrohandwerk über mehr Geld freuen.

Mindestlohn erstmals auch für Auszubildende

Azubis hatten bisher keinen Anspruch auf eine gesetzliche Mindestvergütung. Dies ändert sich zum 1. Januar 2020: Im Rahmen der Reform der beruflichen Bildung für höher Qualifizierte einigten sich Bundestag und Bundesrat erstmals auf einen Mindestlohn für Auszubildende. Dieser beträgt im ersten Ausbildungsjahr 515 Euro. Im folgenden Jahr wird er auf 550 Euro angehoben. 2022 und 2023 folgen jeweils weitere Erhöhungen auf 585 beziehungsweise 620 Euro.

Ist das erste Jahr der Ausbildung geschafft, erhalten Azubis gemäß der neuen Mindestlohnvorgabe eine Gehaltserhöhung von 18 Prozent. Im dritten Jahr gibt es 35 Prozent und im vierten Jahr 40 Prozent mehr Gehalt.

Auslandsknöllchen nicht mehr von der Steuer absetzbar

Gemäß „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ konnten Unternehmer Buß-, Ordnungs- und Verwarnungsgelder, die in anderen EU-Staaten verhängt wurden, als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen. Dieser Regelung schiebt der Gesetzgeber 2020 einen Riegel vor.

Umstrittene Bonpflicht

Zum Schutz vor Manipulation gelten ab 2020 verschärfte Vorgaben in Bezug auf Registrierkassen und Belege. Gastronomen, Hoteliers, Einzelhändler und andere Betriebe müssen künftig auf Registrierkassen mit fälschungssicheren Speichern setzen. Wenn sich Ihre jetzige Kasse umrüsten lässt, muss dies bis zum 30. September 2020 geschehen sein. Eine Kasse, die nicht nachgerüstet werden kann, müssen Sie spätestens bis Ende 2022 ersetzen. Zusätzlich gilt ab Januar 2020, dass Kunden künftig immer einen Beleg erhalten müssen. Da dies selbst bei einem geringen Warenwert gilt – beispielsweise beim Kauf eines einzelnen Brötchens oder beim Glühweinverkauf auf dem Weihnachtsmarkt – ist die Regelung heftig umstritten.

Höherer Unterhalt für Trennungskinder

Der Unterhalt für Trennungskinder wird 2020 erhöht:

  • Kinder bis 7 Jahre: 369 Euro (bisher 354 Euro)
  • Kinder bis 12 Jahre: 424 Euro (bisher 406 Euro)
  • Kinder bis 18 Jahre: 497 Euro (bisher 476 Euro)

Höhere Hartz IV-Sätze

Ab Januar gelten die folgenden Hartz IV-Sätze:

  • Alleinerziehende und Alleinstehende: 432 Euro (bisher 424 Euro)
  • Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft: 389 Euro (bisher 382 Euro)
  • Kinder bis 5 Jahre: 250 Euro (bisher 245 Euro)
  • Kinder bis 13 Jahre: 308 Euro (bisher 302 Euro)
  • Jugendliche bis 17 Jahre: 328 Euro (bisher 322 Euro)
  • Nicht-Erwerbstätige, die volljährig, aber unter 25 Jahre alt sind und im Haushalt der Eltern leben: 345 Euro (bisher 340 Euro)

Mehr Wohngeld

Wohngeldempfänger dürfen sich ab Januar über höhere Sätze freuen. Die exakte Höhe des Zuschusses wird auch weiterhin abhängig von Haushaltsgröße, Einkommen und Miete sein. Ein Rechenbeispiel zeigt, dass ein durchschnittlicher Zwei-Personen-Haushalt künftig 190 Euro statt 145 Euro bekommen wird. Auch die Voraussetzungen, die an das Wohngeld geknüpft sind, werden 2020 gelockert: So dürfen sich etwa 180.000 zusätzliche Haushalte über die Finanzspritze freuen.

Weitere Diesel-Fahrverbote möglich

Diesel-Fahrverbote wurden bisher in Berlin, Hamburg, Darmstadt und Stuttgart verhängt. Der ADAC geht davon aus, dass im Jahr 2020 weitere Städte folgen könnten, darunter Bonn, Dortmund, Frankfurt, Köln und Mainz.

Rechte von Fahrradfahrern werden gestärkt

Eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) soll die Situation für Fahrradfahrer verbessern. So müssen Autofahrer, die Radler behindern künftig mit höheren Bußgeldern rechnen:

  • Behinderung eines Radfahrers durch unzulässiges Halten in 2. Reihe: 80 Euro und 1 Punkt in Flensburg (bisher 20 Euro)
  • Behinderung eines Radfahrers durch Parken auf dem Radweg: 80 Euro und 1 Punkt in Flensburg (bisher 30 Euro)
  • Unfall durch Halten auf dem Schutzstreifen für Radfahrer: 100 Euro und 1 Punkt in Flensburg (bisher 35 Euro)

Auch der Abstand beim Überholen von Fußgängern, Radfahrern und Elektrokleinstfahrzeugen wie E-Scootern wurde im Rahmen der StVO-Novelle genauer definiert: Während bisher nur von „ausreichendem Abstand“ die Rede war, gilt nun ein Mindestabstand von 1,5 m innerorts und 2 m außerorts.

Weitere Informationen zur StVO-Novelle finden Sie direkt beim Bundesministerium für Verkehr

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