Aktuelles aus Recht und Justiz

Auch Frauen können „Fischerkönig“ werden

Es ist das unumstrittene Highlight des Memminger Veranstaltungskalenders: In der Woche vor den Sommerferien treffen sich Jahr für Jahr Zehntausende Schaulustige im Stadtzentrum, um dabei zuzusehen wie sich Mitglieder des Memminger Fischertagsvereins in den Bach stürzen, um Forellen zu fangen. Wer den größten Fisch an Land zieht, wird zum Fischerkönig gekürt. Das Problem: Bisher war diese Ehre einzig und allein den männlichen Mitgliedern des Vereins vorbehalten, weshalb ein weibliches Vereinsmitglied vor Gericht zog (Az. 21 C 952/19).

Männliche Fischertradition

Das Amtsgericht (AG) Memmingen musste nun über die grundlegende Frage entscheiden: Kann Tradition Diskriminierung rechtfertigen? Der Verein berief sich darauf, dass es sich bei der Veranstaltung um eine langjährige Tradition handle und dass die „Detailtreue der Historie“ aufrechterhalten werden müsse. Immerhin reiche der Fischertag bis ins Mittelalter zurück: Der Stadtbach wurde damals zur Fäkalienentsorgung genutzt und musste einmal im Jahr zu Reinigungszwecken abgelassen werden. Zuvor durften die Männer der Stadt aber noch Forellen aus dem Bach ziehen.

Christiane Renz, die seit rund 30 Jahren selbst Mitglied im Fischertagsverein ist und nun vor Gericht zog, gab hingegen zu bedenken, dass es sich hierbei um eine reine „Pseudotradition“ handle: Immerhin seien die Regeln des Fischertags kontinuierlich verändert worden. Lediglich den Ausschluss von Frauen habe man beibehalten.

Tradition rechtfertigt Diskriminierung nicht

Das AG Memmingen stellte sich schließlich auf die Seite von Renz. Bereits im Jahr 1991 habe das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Diskriminierung nicht unter dem Deckmantel der Tradition aufrechterhalten werden dürfe. Während staatliche Diskriminierung entsprechend schon länger nicht zulässig ist, fehlte es bislang an einem ähnlich wegweisenden Urteil für private Vereine.

Die Richter erklärten, dass staatliche Antidiskriminierungsregelungen in diesem Fall durchaus auch zur Anwendung kommen müssten. Immerhin genieße der Verein eine soziale Machtstellung: Eine ähnliche Veranstaltung, an der auch Frauen teilnehmen können, gebe es nicht. Es handle sich hier also um eine Frage der sozialen Teilhabe, weshalb Gleichberechtigung Vorrang vor Tradition habe.

Fischerkönigin 2021?

Ob Renz oder eine Ihrer Vereinskolleginnen im nächsten Jahr den begehrten Titel „Fischerkönigin“ an Land ziehen, ist dennoch weiterhin fraglich. Der Verein überlegt aktuell, Berufung gegen das Urteil einzulegen. Auch erklärte Michael Ruppert, Erster Vorsitzender des Fischertagsvereins, gegenüber dem Spiegel, dass er noch nicht wisse, wie und ob es im Falle einer erfolgreichen Klage mit dem Fischertag weitergehen würde. Er könne zwar durchaus verstehen, weshalb auch Frauen sich in die kalten Fluten stürzen wollen, ergänzte jedoch: „Aber es gehen eben nicht immer alle Wünsche in Erfüllung. Das ist in meinem Leben ja nicht anders.“

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