10 Anzeichen: So erkennen Sie Fake-Abmahnungen!

Der Schock sitzt meist tief, wenn unerwartet das Wort „Abmahnung“ oder „Mahnung“ im Betreff einer E-Mail auftaucht. Öffnet man die Mail dann auch noch und sieht sich mit hohen Geldforderungen, Paragrafen und Unterlassungserklärungen konfrontiert, kommt bei vielen Verbrauchern langsam Panik auf. Dabei ist diese in vielen Fällen unbegründet: Häufig handelt es sich bei diesen Mails um Fakes. Die Forderungen haben keine Rechtsgrundlage und entsprechend muss nicht gezahlt werden. Doch wie unterscheidet man eigentlich einen Fake von einer richtigen Forderung?

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Fake-Abmahnungen: Aktuell bekannte Fälle

April 2022: Mit angeblichen Lotto-Schulden werden Verbraucher*innen in die Falle gelockt. Die gefälschten Mahnschreiben stammen von den zwei frei erfundenen Münchner Anwaltskanzleien „Kanzlei Schmidt und Kollegen“ sowie „KS Anwaltssozietät“. Es geht dabei um vermeintliche Schulden in Höhe von 200 bis 300 Euro, die an die ebenfalls erfundene Lotterie „Euro Lotto Zentrale Euro Jackpot GmbH“ gezahlt werden sollen. Weitere Infos: Fake-Mahnungen: Vorsicht vor angeblichen Lotto-Schulden

Januar 2018: Verunsicherte Verbraucher meldeten sich bei der Verbraucherzentrale Bayern: Sie erhielten jeweils SMS mit Bitte um Rückruf auf eine Festnetznummer von einer Anwaltskanzlei mit Schwerpunkt Inkasso. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, nicht zurückzurufen. Verbraucher seien nicht dazu verpflichtet, per Telefon Daten mitzuteilen. Außerdem würde nur eine schriftliche Zahlungsaufforderung mit genauen Angaben des Namens oder der Firma des Auftraggebers sowie des Grundes für die Forderung die ordentliche Prüfung des Anspruchs ermöglichen.

Januar 2018: Die nicht existierende Anwaltskanzlei Gromball aus Berlin verschickt aktuell Fake-Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen. Den Empfängern wird unterstellt, auf der Streamingplattform kinox.to Inhalte geteilt zu haben. Sie werden dazu aufgefordert, 891,31 Euro an 20th Century Fox zu zahlen. Das besondere an der Masche ist, dass die Fake-Abmahnungen nicht wie üblich per E-Mail sondern per Post zugestellt werden. Zusätzlich wurde eine Fake-Website angelegt, die den Anschein vermittelt, dass die Abmahnungen authentisch sind.

August 2017: Aktuell grassieren Fake-Abmahnungen der Rechtsanwaltskanzlei Auer Witte Thiel. Verbrauchern wird vorgeworfen, die Website youporn.com besucht zu haben. Dafür sei – inklusive Anwaltsgebühren – noch ein Betrag von 207 Euro zu zahlen. Die Kanzlei Auer Witte Thiel erklärte bereits, dass die Abmahnungen nicht von ihr verschickt wurden und es sich entsprechend um Abzocke handle.

Februar 2017: Verbraucherzentralen warnen vor Fake-Abmahnungen, die angeblich von der Anwaltskanzlei Waldorf Frommer stammen. Darin wird den Empfängern vorgeworden, durch Nutzung von Adobe Photoshop Urheberrechtsverletzungen begangen zu haben. Der zu zahlende Betrag beläuft sich in der Regel auf knapp 1.000 Euro. Bei den Abmahnungen handelt es sich um Fakes.

10 Anzeichen für eine Fake-Abmahnung

Haben Sie eine E-Mail mit dem Betreff „Abmahnung“ oder „Mahnung“ und der Aufforderung zur Zahlung eines angeblich ausstehenden Betrags erhalten, sollten Sie sich diese genauer ansehen. Vieles kann auf eine Fake-Nachricht hindeuten, die Sie in diesem Fall sofort löschen sollten. Der Zahlung müssen Sie bei gefälschten Forderungen natürlich nicht nachkommen.

1. Kontaktaufnahme nur per E-Mail

Zwar entschied das Landgericht Hamburg im Juli 2009, dass eine Abmahnung auch per E-Mail zugestellt werden kann, doch greifen seriöse Anwaltskanzleien und Inkasso-Büros in der Regel nach wie vor auf den traditionellen Postweg zurück.

2. Unseriöse E-Mail-Adresse des Absenders

Eine seriöse Anwaltskanzlei wird offizielle Schreiben immer von einer professionellen E-Mail-Adresse versenden. Enthält der Absender dubiose Zahlen- und Buchstabenkombinationen und ging die Nachricht von einem der gängigen kostenlosen E-Mail-Provider wie gmx oder web.de aus, sollten bei Ihnen Alarmglocken schellen.

3. Sprache und Stil

Fakes zeichnen sich oft durch zahlreiche Rechtschreib- und Grammatikfehler aus. Auch ein Wechsel der Anrede von „du“ auf „Sie“ kann auf unseriöse Inhalte hindeuten.

4. Fehlende persönliche Ansprache

Werden Sie in der E-Mail nicht persönlich mit Ihrem vollständigen Namen angesprochen, sondern wird nur auf Standardfloskeln wie „Guten Tag“ oder „Sehr geehrte Damen und Herren“ zurückgegriffen, deutet dies darauf hin, dass es sich um eine Sammel-Mail mit zahlreichen Empfängern handelt. Eine seriöse Rechtsanwaltskanzlei wird solche Mails immer einzeln und immer nur an den dafür bestimmten Empfänger verschicken.

5. Angaben sind falsch oder nicht einheitlich

Nachdem Sie die E-Mail auf Sprache, Stil und Form geprüft haben, sollten Sie alle Angaben gegenchecken. Googeln Sie beispielsweise, ob die Anwaltskanzlei überhaupt existiert und ob die angegebenen Kontaktdaten mit denen auf der Homepage der Kanzlei übereinstimmen. Auch wenn die E-Mail auf Aktenzeichen verweist, sollten Sie überprüfen, ob es diese tatsächlich gibt. Beachten Sie allerdings, dass Abzocker dazulernen und nicht selten Fake-Webseiten erstellen, die den Anschein von Authentizität vermitteln. Kommt das Schreiben von einer Anwaltskanzlei, können Sie das Bundesweite Anwaltsregister der Bundesrechtsanwaltskammer prüfen. Handelt es sich um ein Inkassobüro, können Sie das Rechtsdienstleistungsregister zu Rate ziehen.

6. Tatbestand wird nicht detailliert genannt

Erhalten Sie eine echte Abmahnung– beispielsweise wegen Verstößen gegen das Urheber- oder Markenrecht - von einem seriösen Anwalt, wird darin immer genau beschrieben, worin das Vergehen bestand und wann es begangen wurde. Verweist die E-Mail nur auf allgemeine Verstöße, sollten Sie stutzig werden.

7. Dubiose Anhänge

Wird in der E-Mail erklärt, dass Sie im Anhang genaue Details zu Ihrem angeblichen Vergehen oder dem beanstandeten Kaufvorgang finden, sollten Sie diesen auf keinen Fall öffnen. Durch das Öffnen der Anlagen kann Schadsoftware  wie Viren oder Trojaner auf Ihren PC gelangen, die dann beispielsweise Passwörter auslesen oder Ihrem System anderweitig schaden kann.

8. Fehlende Unterlassungserklärung

Eine Abmahnung, die von einem Anwalt kommt, zeichnet sich in aller Regel durch eine beigefügte Unterlassungserklärung aus. Durch das Unterzeichnen dieses Dokuments garantieren Sie, dass Sie das begangene Vergehen in Zukunft unterlassen werden. Sprich: Sie versichern damit, dass Sie keine Filme mehr streamen oder keine Plagiate mehr zum Verkauf anbieten. Enthält die E-Mail in Ihrem Postfach keine Unterlassungserklärung, ist dies ein weiteres Zeichen für einen Fake.

9. Zu kurze Fristen

Ziel der meisten Fake-Mahnungen und -Abmahnungen ist es, Druck aufzubauen – und wie könnte man dies besser bewerkstelligen als mit sehr knappen Fristen? Werden Verbraucher aufgefordert, den Betrag innerhalb von nur zwei Tagen zu begleichen, bleibt kaum eine Chance sich ausgiebig zu informieren. Aus Unsicherheit überweisen viele Opfer daher den angeblich ausstehenden Betrag. Ein seriöser Anwalt wird Ihnen hingegen angemessene Fristen setzen.

10. Dubiose Bezahlmethoden

Bei echten Forderungen müssen Sie den ausstehenden Betrag in der Regel auf das Konto der zuständigen Anwaltskanzlei überweisen. Fakes hingegen werden Sie oft dazu auffordern, Zahlungsdienste wie zum Beispiel PaySafe-Voucher zu nutzen. Auch dabei handelt es sich um eine sogenannte „red flag“, also einen Hinweis darauf, dass Sie vorsichtig sein sollten.

Verdacht auf Fake-Abmahnung: So gehen Sie richtig vor!

Treffen viele der oben genannten 10 Anzeichen auf Ihre E-Mail zu, sollten Sie die Ruhe bewahren. Mit großer Wahrscheinlichkeit handelt es sich nämlich um eine Fälschung, was bedeutet, dass Sie nicht zahlen müssen.

Um ganz auf Nummer sicher zu gehen, empfiehlt sich der Griff zum Telefon: Versuchen Sie die angeblich zuständige Anwaltskanzlei zu erreichen und fragen Sie einfach direkt nach, ob die Abmahnung echt oder gefälscht ist. So helfen Sie außerdem anderen Verbrauchern, denn die zuständige Kanzlei hat durch Ihren Hinweis die Möglichkeit, eine offizielle Warnung auf ihrer Webseite zu veröffentlichen. So können andere Empfänger der E-Mail direkt vor Betrug und Abzocke gewarnt werden.

Achtung! Bedenken Sie allerdings, dass die Abmahnung unter bestimmten Umständen auch rechtens sein kann, obwohl Sie von der angegebenen Streaming- oder Verkaufsplattform noch nie gehört haben. Immerhin kann es sein, dass sich jemand heimlich in Ihr Internet eingeloggt hat und sich so Zugang zu den jeweiligen Seiten verschafft hat. Mögliche Hinweise darauf finden Sie beispielsweise in der Konfiguration Ihres Routers. Dort können Sie die verbundenen Geräte ansehen. Es ist auch möglich, dass jemand anderes aus Ihrem Haushalt für den Verstoß verantwortlich ist. Aus diesem Grund gilt es, solche Schreiben genau zu prüfen und nicht direkt als Fake in den Spam-Ordner zu verschieben.

Handelt es sich bei dem Schreiben eindeutig um einen Fake, sollten Sie nicht reagieren und auf keinen Fall irgendwelche Zahlungen leisten. Im schlimmsten Fall bestätigen Sie so nämlich den Empfang.

Ist die Forderung echt, können Sie per Einwurf-Einschreiben Widerspruch einlegen, sowohl beim Inkasso-Büro als auch bei dem Unternehmen, dessen Rechnung Sie angeblich nicht bezahlt haben. Dann wird die Forderung eventuell nochmal geprüft. Bleibt die Forderung dann noch bestehen, müssen Sie sich in der Regel auf einen Gerichtsprozess einstellen. Das ist wahrscheinlich auch der Fall, wenn Sie eine echte Forderung einfach ignorieren.

Erhalten Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid müssen Sie auf jeden Fall reagieren, da es hierfür einzuhaltende Fristen gibt. Versäumen Sie diese, können Sie so schon den Rechtsstreit verlieren.

Sind Sie sich nach eingehender Prüfung der E-Mail nicht sicher, ob es sich nicht doch um eine echte Abmahnung handelt, sollten Sie einen Anwalt einschalten. Auch wenn Sie eine Unterlassungserklärung erhalten haben, ist anwaltlicher Rat häufig sinnvoll. Denn eine solche Erklärung kann weitreichende Folgen haben.
Für eine solche Anfrage ist der Gang zum Anwalt vor Ort meist nicht einmal nötig: Die selbstständigen Kooperationsanwälte der DAHAG helfen Ihnen per Telefon oder E-Mail dabei, Ihre Lage sicher einzuschätzen. Halten Sie dafür lediglich alle relevanten Dokumente bereit!