Wie berechnet sich die Höhe von Mahngebühren?

Online-Rechtsberatung
Stand: 17.06.2012
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Wie hoch dürfen gesetzliche Mahngebühren sein bei einem Forderungsbetrag von 76,00 € und einem Verzug von 2 Monaten?

Antwort des Anwalts

Sehr geehrter Mandant,

Unsere gesetzlichen Regelungen enthalten keine Vorschriften zur Höhe von angemessenen Mahngebühren. Gesetzlich ist allein der Verzugszins mit 4 Prozent geregelt, §§ 286,288 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).

Gemäß bisher ergangener Rechtsprechung werden bei Gericht aber erfahrungsgemäß abhängig vom geltend gemachten Betrag Folgende Mahnauslagen anerkannt:
für die 1. Mahnung: 2,50 - 5 €
für die 2. Mahnung: 5 - 7,5 €
und für die 3. Mahnung: 7,50 - 10 €

In Ihrem Fall sollten sich die Mahnauslagen bei einer Forderung von 76 € eher am unteren Limit bewegen.
Sonstige Auslagen, wie für Einwohnermeldeamtsanfragen oder Auskünfte aus Schuldnerdateien können separat zusätzlich geltend gemacht werden. Der entsprechende Nachweis muss beigefügt werden.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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