Wie berechnet sich die Höhe von Mahngebühren?
Wie hoch dürfen gesetzliche Mahngebühren sein bei einem Forderungsbetrag von 76,00 € und einem Verzug von 2 Monaten?
Sehr geehrter Mandant,
Unsere gesetzlichen Regelungen enthalten keine Vorschriften zur Höhe von angemessenen Mahngebühren. Gesetzlich ist allein der Verzugszins mit 4 Prozent geregelt, §§ 286,288 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).
Gemäß bisher ergangener Rechtsprechung werden bei Gericht aber erfahrungsgemäß abhängig vom geltend gemachten Betrag Folgende Mahnauslagen anerkannt:
für die 1. Mahnung: 2,50 - 5 €
für die 2. Mahnung: 5 - 7,5 €
und für die 3. Mahnung: 7,50 - 10 €
In Ihrem Fall sollten sich die Mahnauslagen bei einer Forderung von 76 € eher am unteren Limit bewegen.
Sonstige Auslagen, wie für Einwohnermeldeamtsanfragen oder Auskünfte aus Schuldnerdateien können separat zusätzlich geltend gemacht werden. Der entsprechende Nachweis muss beigefügt werden.