Vertragsabschluss auf einer Internet Bieter-Börse

Online-Rechtsberatung
Stand: 14.06.2012
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Ich habe auf einer Internet Bieterbörse vom Ausland aus (Spanien) eine Motorrevision gekauft. Der Verkäufer bittet nun im voraus um Überweisung des Kaufpreises auf sein Konto.

Ich habe Ihn daraufhin gebeten mir eine Rechnung auszustellen und sie mir zusammen mit seiner Bankverbindung zu mailen. Auf der Rechnung die er mir geschickt hat taucht dann aber eine Bankverbindung auf die gar nicht auf seinen Namen lautet. Es handelt sich bei seinem Gewerbe um eine Personengesellschaft. Demzufolge sollten doch auch die Kontodaten auf seinen Namen laufen und nicht auf einen anderen oder? Die Rechnung an sich und die Kontodaten kommen mir recht
unseriös vor. Ich habe die Zahlung natürlich nicht geleistet.

Nun droht er mir mit rechtlichen Schritten über einen Schweizer EU-Anwalt.
Ich möchte nun natürlich nicht mehr zahlen, was kann ich tun?

Antwort des Anwalts

Sehr geehrter Mandant,

Ich kann Ihre Frage wie folgt beantworten:

Grundsätzlich müssen Sie zunächst davon ausgehen, dass aufgrund des Vertragsschlusses bei der Internet-Bieter-Börse ein Vertrag zustande gekommen ist. Aufgrund dieses Vertrages sind Sie zur Zahlung des vereinbarten Kaufpreises und der Verkäufer zur Übereignung der Ware verpflichtet.

Allerdings können Sie nach meiner Einschätzung die Zahlung so lange zurückhalten, bis Ihnen ?unverdächtige? Bankverbindungsdaten des Verkäufers vorliegen. Ihren Einwand, dass es sich möglicherweise um nichtseriöse Kontodaten handelt, halte ich durchaus für berechtigt. Denn Sie können als Käufer davon ausgehen, dass derjenige, der sein Gewerbe als Personengesellschaft betreibt auch auf diesem Namen eine Kontoverbindung hat, auf die die Zahlung zu leisten ist. Andernfalls riskieren Sie, dass Sie die Zahlung möglicherweise an den falschen leisten und dann keine Erfüllung eingetreten ist.

Zudem birgt natürlich eine solche Vorgehensweise die Gefahr des Betruges. Insbesondere sollten Sie bei Internetgeschäften darauf achten, dass Sie keine Zahlungen an Bankverbindungen leisten. Bei solchen Bankverbindungen steht regelmäßig die Gefahr, dass das Geld unwiderbringlich verloren ist, da der Begünstigte aus dieser Einzahlung das Geld an jeder Filiale auf der ganzen Welt abheben kann und nicht mehr nachweisbar ist, an wen das Geld ausgezahlt wurde. Daher ist in solchen Fällen zu höchster Vorsicht geboten.

Aber auch bei Zahlungen auf ?reguläre? Konten ist durchaus erhebliche Vorsicht geboten, da es eine übliche Masche von Internetbetrügern darstellt, dass Zahlungen auf Konten unbeteiligter Dritter geleistet werden sollen, welche dann ebenfalls aufgrund eines Trickbetruges die Summe dann an die Betrüger auszahlen.

Da in Ihrem Fall nicht mit letzter Sicherheit festzustellen ist, ob es sich tatsächlich um eine Betrugsmasche oder nur ein Versehen handelt, würde ich Ihnen zu folgender Vorgehensweise raten:

Bieten Sie dem Verkäufer an, dass Sie das Geld auf ein Treuhandkonto einzahlen. Informationen hierzu finden Sie auf der nachfolgenden Internetseite:

http://www.hood.de/beratung/83/sicherheit-und-kaeuferschutz.htm

Sofern es sich um einen seriösen Verkäufer handelt, kann er in der Regel gegen eine solche Vorgehensweise nichts einzuwenden haben.

Alternativ können Sie dem Verkäufer anbieten, dass Sie den Kaufvertrag rückgängig machen können, sofern dieser auf einen solchen Zahlungsvorschlag nicht eingeht.

Bitte lassen Sie sich in diesem Zusammenhang nicht durch Argumente wie die Drohung mit dem Schweizer EU-Anwalt oder ähnlichem unter Druck setzen. Sofern es sich tatsächlich um eine Betrugsmasche handeln sollte, ist eine solche Vorgehensweise durchaus üblich, da die Täter versuchen, durch einen solchen Druck und die damit verbundenen Kosten eine Zahlung zu erreichen. Sofern es tatsächlich zu einem Rechtsstreit kommen sollte, haben Sie in der Regel mit der oben beschriebenen Vorgehensweise gute Argumente, um die noch nicht erfolgte Zahlung zu begründen.

Sollte der Verkäufer jedoch auf die Zahlung über einen Treuhandservice eingehen und einer solchen Vorgehensweise zustimmen, sind Sie nach meiner Einschätzung an den vorliegenden Kaufvertrag gebunden und müssen zahlen.

Eine Möglichkeit zum Rücktritt vom Vertrag, unterstellt, deutsches Recht käme hier tatsächlich zur Anwendung, würde erst bestehen, wenn die Verkäuferseite Ihrer Aufforderung zur Verfügungstellung einer akzeptablen Kontoverbindung oder der Zustimmung zum Treuhandservice innerhalb einer angemessenen Frist verweigert. Als Frist würde ich an Ihrer Stelle hierzu eine Frist von 14 Tagen stellen, nach deren Ablauf Sie dann selbstständig vom Vertrag zurücktreten können.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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