Rücktritt vom Kaufvertrag wegen verschwiegener Mängel

Online-Rechtsberatung
Stand: 02.06.2012
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Wir haben vor 6 Tagen ein Auto gekauft und nach dem Kauf wurden in einer Werkstatt Mängel festgestellt, die uns verschwiegen wurden. Wir möchten vom Kaufvertrag zurück treten. Der Verkäufer will 25% des Kaufpreises behalten. Ist das so in Ordnung?

Antwort des Anwalts

Sehr geehrte Mandantin,

ohne genauere Angaben lässt sich Ihre Anfrage nur sehr pauschal beantworten.

Entscheidend ist zunächst einmal, ob Sie das Auto von einer Privatperson oder von einem Händler gekauft haben. Weiter ist bei der Beurteilung natürlich wichtig, wie alt das Auto ist, welche km-Leistung es gefahren hat und wieviel Sie bezahlt haben.

Grundsätzlich gilt folgendes:

Wenn Sie das Auto bei einer Privatperson gekauft haben und -wie üblich- im Kaufvertrag die Gewährleistung ausgeschlossen ist, können Sie eine Rückabwicklung des Kaufvertrages nur verlangen, wenn der Verkäufer arglistig war und Sie getäuscht hat. Dazu müssen Sie ihm nachweisen, dass er die Mängel vorher gekannt hat und dass es sich um wesentliche Mängel handelt, die bei einem Fahrzeug dieses Alters nicht zu erwarten gewesen sind. Der Verkäufer ist ohne Nachweis der Arglist nicht verpflichtet das Auto zurückzunehmen. Die Rücknahme gegen eine Zahlung von 25% wäre ein rechtlich zulässiges wenn auch nicht unbedingt faires Angebot. Sie müssen allerdings bedenken, dass die Veräußerung schwierig wird, wenn das Fahrzeug kurzfristig auf einen Halter zugelassen war.

Besser sieht die Situation bei einem Kauf von einem Händler aus. Dieser hat grundsätzlich für die Mangelfreiheit eines von ihm verkauften Fahrzeuges einzustehen. Vor einer Rückgabe des Fahrzeuges müssen Sie dem Händler aber die Möglichkeit einräumen, die festgestellten Mängel zu beseitigen. Nur wenn er dieses ablehnt oder dazu nicht in der Lage ist, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten und Ihr Geld zurück verlangen, und zwar in voller Höhe. Sie müßten nur dann einen gewissen Abzug hinnehmen, wenn Sie in der Zwischenzeit weite Strecken mit dem neuen Auto zurückgelegt hätten.

Aber auch hier ist Augenmaß notwendig: bei einem Auto für 1000 € und einer Laufleistung von 180000 km können Sie keinen fehlerfreien Lack erwarten und müssen auch Verschleiß hinnehmen.

Eine verbindlichere Beratung könnte also nur erfolgen, wenn die Mängel detailiert beschrieben und die Daten des Fahrzeuges einschließlich des Kaufpreises bekannt sind.

Die oben stehenden Hinweise sind aber so konkret, dass Sie sich selbst ein Bild machen können, wie Ihre Rechtslage aussieht. Bei einem Kauf von einer Privatperson ist sie deutlich schlechter als bei einem Händler, da hier der Nachweis der Arglist meist schwierig ist.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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