Mit EC-Karte gezahlt - Möglichkeit Geld zurück zu holen

Online-Rechtsberatung
Stand: 14.09.2016
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Ich habe am 22.02. einen Dienstleistungsauftrag unterschrieben und per EC-Karte bezahlt. Das Geld wurde am 23.02. abgebucht. Am 25.02. wurde die Fa. tätig. Leider mit einem mehr als mangelhaften Ergebnis. Am 26.02. habe ich den Auftrag widerrufen per Mail und Brief. Kann ich mein Geld per Bankrückruf zurückholen oder ist das nicht zulässig? Wie komme ich an mein Geld?

Antwort des Anwalts

Frage 1.: Kann ich mein Geld per Bankrückruf zurückholen oder ist das nicht zulässig?

Möglich ist dies nur im Falle eines unberechtigten Geldeinzugs per Lastschrift. Eine Zahlung per EC-Karte wird sofort ausgeführt; online. Die Abbuchung des Betrages auf dem Konto des Käufers erfolgt unverzüglich. Eine Rückholung des Betrages durch die Bank ist nicht möglich. Will der Käufer sein Geld nach Zahlung per EC-Karte zurückhaben, muss er sich an den Verkäufer wenden.

Frage 2.: Wie komme ich an mein Geld?

Ein Widerruf des Vertrages dürfte ausgeschlossen sein. Nach Ihrer Mitteilung haben Sie den Vertrag unterschrieben. Ein 14-tägiges Widerrufsrecht gibt es jedoch nur bei sog. Haustürgeschäften, also wenn Sie ein Vertreter zu Hause unaufgefordert aufgesucht hat oder bei sog. Fernabsatzverträgen, die Sie per Telefon oder Internet abgeschlossen haben. Auch dann erlischt jedoch gem. § 312 d Abs. 3 BGB das Widerrufsrecht, sobald die Vertragsparteien Ihre gegenseitigen vertraglichen Pflichten erfüllt haben, wie in Ihrem Fall. Eine andere Frage ist die Schlechterfüllung des Vertrages. In diesem Fall stehen Ihnen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zur Verfügung. Dabei können Sie jedoch nicht sogleich vom Vertrag zurücktreten. Zunächst müssen Sie Ihren Vertragspartner unter Fristsetzung auffordern, die Mängel an der erbrachten Leistung zu beseitigen bzw. den Vertrag ordnungsgemäß zu erfüllen. Erst wenn die Frist abgelaufen ist oder der Unternehmer sich weigert, seinen vertraglichen Pflichten nachzukommen, können Sie gem. § 323 BGB vom Vertrag zurücktreten und die Rückzahlung des Kaufpreises verlangen.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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