Internet- und Telefonanschluss: Vertragsverhältnis fristlos kündigen

Online-Rechtsberatung
Stand: 20.09.2016
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Insgesamt geht es um eine aktuelle Forderung über 254,54 EUR. Diese kam aufgrund dessen Zustande, dass ich infolge falscher Rechnungsstellungen zwei Lastschriften zurückgenommen habe.

Nach einem ersten Mahnschreiben (vom 04.07.2011) von XXXXX wurde mein Anschluss zunächst nur teilweise gesperrt. Auf dieses erste Mahnschreiben habe ich mit einem Schreiben (Einschreiben+ Rückschein) reagiert - dieses Schreiben kann ich Ihnen als PDF zukommen lassen. Das Schreiben wurde von XXXXX bisher ignoriert. Stattdessen kam ein zweites Mahnschreiben (02.08.2011) und damit verbunden die vollständige Sperrung meines Anschlusses.

In diesem Schreiben droht mir XXXXX mit dem Inkassobüro, mit einem negativen Schufa-Eintrag und mit einer vorzeitigen Vertragsauflösung verbunden mit einer Schadensersatzforderung wegen Nichterfüllung des Vertragsverhältnisses.

Mein primäres Anliegen wäre nun, weitere (ungerechtfertigte) Inkassogebühren zu vermeiden sowie aufgrund einer gegebenen Unzumutbarkeit das Vertragsverhältnis fristlos aufzulösen. Im Zuge der Vertragslaufzeit hat XXXXX bereits vor längerer Zeit versucht mir Zusatzkosten für etwaige Zusatzoptionen in Rechnung zu stellen, die ich zu keiner Zeit gebucht habe. Dieses Anliegen konnte ich selbst zu meinen Gunsten lösen.

Antwort des Anwalts

Gemäß § 626 BGB können Sie ein Vertragsverhältnis dann kündigen, wenn das Festhalten daran einer oder beiden Parteien nicht mehr zumutbar ist, z. B. weil eine der Parteien das Vertrauen in die Vertragstreue nachhaltig verletzt hat.

Nach meiner Einschätzung ist eine, wie Sie schreiben "falsche Rechnungsstellung" und die auf dieser Grundlage erfolgte Sperrung bereits rechtswidrig. Da zudem XXXXX trotz eines Schreibens mit Gegenvorstellung von Ihrer Seite eine Vollsperrung vornimmt und Ihnen droht, ist die Grundlage für eine fristlose Kündigung gegeben.

Sie sollten daher mit Einschreiben/Rückschein bzw. vorab per Fax das Vertragsverhältnis fristlos unter Hinweis auf die Ereignisse (vollständig!) und unter Bezugnahme auf Ihre Stellungnahme, die XXXXX ignoriert hat kündigen, jede weitere Zahlung verweigern und darauf hinweisen, dass ein Schufa-Eintrag nur im Fall einer rechtmäßigen und rechtskräftigen oder unbestrittenen Forderung erfolgt, was hier nicht der Fall ist.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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