Fitnessstudio akzeptiert trotz vorheriger Zusage die Beendigung des Vertrages nicht

Online-Rechtsberatung
Stand: 16.09.2016
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Ich habe am 05.02.07 einen Vertrag im Fitnessstudio geschlossen mit der Bedingung, dass ich zwei Jahre sofort komplett bezahle und der Vertrag nach Ablauf beendet ist, ohne dass ich schriftlich kündigen muss. Das wurde mir mündlich ausdrücklich so bestätigt und ich habe den Vertrag unterschrieben, ohne noch einmal alles durchzulesen und gezahlt. Nach Ablauf der zwei Jahre war für mich die Sache erledigt!
Jetzt erhalte ich vom Inkassobüro eine Rechnung, ohne vorherige Mahnungen - für den Zeitraum 04/09 bis 05/10.
Ich habe das Studio angeschrieben und den Sachverhalt erklärt und eine Kopie des Vertrages (habe den Vertrag nicht mehr) gefordert, aber keine Antwort.
Was kann ich tun? Wie komme ich aus dem Vertrag raus, ohne zu zahlen?

Antwort des Anwalts

Sehr geehrte Mandant,

Ich kann Ihre Frage wie folgt beantworten:
Aus rechtlicher Sicht ist es fraglich, ob überhaupt noch ein Vertrag besteht. Zunächst müssten Sie natürlich den Vertrag erhalten, um nachprüfen zu können, was Sie tatsächlich unterschreiben haben. Sofern der Vertrag tatsächlich bereits nach 2 Jahren ohne Kündigung beendet gewesen sein sollte, besteht kein Zahlungsanspruch.
Sofern der Vertrag beinhaltet, dass sich der Vertrag automatisch nach Ablauf von 2 Jahren um 1 Jahr verlängert, würde dies zumindest der mündlichen Absprache widersprechen. Allerdings wären Sie beweispflichtig, dass dies damals mündlich so besprochen wurde. IN den meisten Fällen lässt sich dieser Nachweis nicht mehr erbringen, so dass Sie dadurch im Streitfall vor Gericht Nachteile hätten.
Allerdings halte ich es bereits für rechtlich bedenklich, wenn sich ein Vertrag nach Ablauf von 2 Jahren automatisch um ein Jahr verlängert, da der Verbraucher dadurch erheblich benachteiligt wird. Zu diesem Thema gibt es eine sehr umfangreiche Rechtsprechung, wobei allerdings darauf hinzuweisen ist , dass eine verbindliche Rechtsprechung nicht existiert. In Ihrem Fall spricht aber bereits für Ihre Rechtsauffassung, dass Sie den Vertrag zu Anfang der Vertragslaufzeit vollständig bezahlt haben und dass dann keine weiteren Zahlungen mehr erfolgen sollten. Zum anderen Spricht für Sie, dass Sie vom Studio auch keine Mahnungen erhalten haben.

Ich würde Ihnen daher raten, zunächst dem Inkassobüro mitzuteilen, dass Sie die Forderung bestreiten. Das Inkassobüro ist lediglich eine Firma, die unbestrittene Schulden für Gläubiger eintreibt. Wenn Sie die Forderung bestreiten, muss das Inkassobüro den Auftrag an den Auftraggeber ?also das Studio ? zurückgeben. Das Studio muss dann überlegen, ob es sich lohnt eine Zahlungsklage gegen Sie einzureichen. Da dies mit Kosten verbunden ist, wird das Studio dies genau prüfen. In jedem Fall sollten Sie das Studio nochmals auffordern, den Vertrag an Sie herauszugeben, damit die Rechtslage überprüft werden kann. Ich würde Ihnen raten, zu der Sache selbst gegenüber dem Studio keine Erklärung mehr abzugeben, bevor nicht der Vertrag vorliegt. Andernfalls riskieren Sie, dass Ihnen dies in einem möglichen Prozess vorgehalten wird.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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