Das Planen von Fahrstrecken im Internet kann teuer werden - Vorsicht vor Abzocke!

Online-Rechtsberatung
Stand: 17.04.2012
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

26.05.10 bei Fa. W. über XY.de angemeldet -stimmt - aber keine Bestätigung/Zugangsdaten inkl. Kündigungshinweis bekommen, dafür aber
16.06.10 Rechnung für Jahreszugang Euro 96,00 - schriftlich widersprochen, Hinweis "kostenloser Service im Internet" - keine Reaktion
04.08.10 letzte Mahnung, Mahngebühren Euro 5,00
06.08.10 Einschreiben/Rückschein an FA. W., mit Anlagen - meine Reklamationschreiben (Rückschein liegt mir vor, aber ansonsten keine Reaktion)
07.09.10 Zahlungsaufforderung Inkassobüro; Ratenangebot - 15.09.10 geantwortet und auf vorgenannten (einseitigen) Schriftverkehr hingewiesen, Kopien inkl. Rückschein Einschreiben beigefügt - keine Reaktion
17.12. 10 Schreiben des Inkassobüros , Forderung Euro 154,30 bis 31.12.10, Gerichtsandrohung (und Ratenangebot).
Ist da noch etwas zu retten?

Antwort des Anwalts

Sehr geehrter Mandant,

die Seite www.XY.de der Fa. W. ist eine sattsam bekannte sogenannte Internetabzockseite. Mein Rat hierbei ist, unter keinen Umständen den geforderten Betrag oder überhaupt irgendeinen Betrag zu bezahlen und sich auf keinen Fall durch Mahnungen beeindrucken zu lassen. Ohnehin müssen Sie damit rechnen, dass diese Internetabzockseite Ihnen weitere Mahnungen zukommen lassen wird, nicht über Inkassobüros, sondern auch über Rechtsanwälte. Auch hier gilt, sich nicht einschüchtern zu lassen Häufig wird in derartigen Mahnungen, damit gedroht, die vermeintlichen Kunden bei der Schufa oder anderen Wirtschaftsauskunftsteilen eintragen zu lassen. Es ist mir ein Beschluss des Amtsgerichts Halle vom 09.12.2009, AZ: 105 C 4636/09 bekannt, in welchem einem solchen Seitenbetreiber unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000.- EURO für den Wiederholungsfall untersagt worden ist, den Kunden damit zu drohen, Einträge bei der Schufa oder anderen Wirtschaftsauskunftsteilen vornehmen zu lassen.

Auf meiner Homepage www.philipp-a.com finden Sie sämtliche rechtlichen Grundlagen und einige der wenige Urteile, die zu der Problematik von Amtsgerichten bislang erlassen wurden. Grundsätzlich gilt, dass diese Internetabzockseiten im Ergebnis eine Nichtleistung zur Verfügung stellen, da die dort angebotene Leistung andernorts kostenlos zu Verfügung gestellt wird. Darüber hinaus sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht hinreichend transparent, insbesondere bezüglich der Zahlungspflicht.

Die dringende Empfehlung ist daher, die Mahnungen der Inkassofirmen und/oder Rechtsanwälte schlicht und einfach auszusitzen. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Seitenbetreiber ein gerichtliches Verfahren gegen Sie anstrengen ist gering, da die gerichtliche Verfolgung der vermeintlichen Forderungen in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zu den Kosten stünde. Rein vorsorglich weise ich jedoch darauf hin, dass es im Falle eines gerichtlichen Beitreibungsversuches in jedem Fall erforderlich ist, einen Rechtsanwalt mit einer sachgerechten Verteidigung zu beauftragen. Wenn Sie gerichtliche Post hierzu erhalten, erkennen Sie dies insbesondere daran, dass Ihnen ein gerichtliches Schreiben in einem gelben Briefumschlag zugestellt wird. Da mit einer solchen Zustellung Fristen laufen, empfiehlt es sich, dann gegebenenfalls sofort anwaltlichen Rat zu suchen. Ich weise vorsorglich darauf hin, dass die Rechtsprechung uneinheitlich ist, eine obergerichtliche Rechtssprechung zu der Problematik existiert nicht. Einzelne Amtsgerichte mögen einen derartigen Anspruch anerkennen, andere Gerichte bezeichnen da vorgehen dieser Firmen als Betrug. Vorsorglich habe ich zu Ihrer Anfrage einen Bildschirmausdruck der Startseiten gemacht.

Entscheidend ist: auf gar keinen Fall bezahlen und sich von Mahnungen nicht einschüchtern lassen.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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