Rechnungen von Drittanbietern in der Telefonrechnung

Online-Rechtsberatung
Stand: 17.06.2012
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Am 30 11 09 bekam ich eine Rechnung von einer Telefongesellschaft über 85.81 Eruo.
Den habe ich widersprochen, weil dabei 72.11 Eruo von einer Firma P. waren. Die Telefongesellschaft hatte das Geld zurückgehalten. Am 27.03.2010 bekam ich eine Mahnung von der Firma P. mit Androhung, wenn ich nicht bis 04.04.2010 bezahle,werden sie ohne weitere Ankündigung an ein Inkassounternehmen weiterleiten.

Meine Frage: Wie soll ich mich gesetzlich richtig verhalten?

Antwort des Anwalts

Sehr geehrter Mandant,

in letzter Zeit haben wir öfter Anfragen von Mandanten, die in ihren Telefonrechnungen Beträge von Anbietern, wie PM2 haben, die sie nicht zuordnen können, und von denen Sie auch keine Leistung erhalten haben.
Benachrichtigen Sie als erstes Telekom schriftlich, dass Sie keine weiteren Abbuchungen dieser Firma mehr dulden und zurückgehen lassen.
Schreiben Sie dann an PM2 unter Widerruf und Anfechtung sämtlicher etwaiger Vertragserklärungen, erteilen Sie ein ausdrückliches Verbot der Abbuchung sei es direkt, sei es über Telekom und drohen Sie eine Unterlassungsklage im Wiederholungsfall an.

Sollten Sie Post von einem Inkassobüro oder Rechtsanwalt erhalten, ignorieren sie diese, die Leute klagen im Allgemeinen nicht. Nur wenn Sie einen Mahnbescheid oder eine Klage erhalten sollten, wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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