Dem Ex-Partner Geld geliehen - Rechtliche Möglichkeiten es zurück zu bekommen

Online-Rechtsberatung
Stand: 07.09.2016
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Mein Exfreund schuldet mir 80 Euro die er mir einfach nicht zurück geben will. Ich habe ihn mehrmals darauf angesprochen dass er es auch in Raten zahlen könnte. Dann hat er mir immer verschiedene Termine gesagt, wann er das Geld zurück zahlen wollte. Er schuldet es mir seit Anfang Februar und ich habe es bis jetzt nicht bekommen. Ich habe ihn mehrmals ermahnt, dass ich dann zum Rechtsanwalt gehe und er auch die Kosten dafür übernehmen müsste. Ihm sei es egal, sagte er. Gerade eben habe ich wieder versucht ihn anzurufen aber er geht einfach nicht ran. Ich weiß, 80 Euro sind nicht viel Geld aber da ich jetzt neu umgezogen bin und mir einen Schrank geholt habe, weil ich mich auf die 80 Euro verlassen habe, ist das jetzt ärgerlich. Ich habe bis Ende des Monats kein Geld mehr für Lebensmittel.

Antwort des Anwalts

Wenn Sie dem Herrn einen Betrag in Höhe von 80,00 € geliehen haben, schuldet er Ihnen natürlich die Rückzahlung dieses Betrages.

Einen solchen Anspruch (in dieser Höhe) kann man vor dem örtlichen (Wohnort des Herrn) Amtsgericht einklagen. Der Vertretung durch einen Rechtsanwalt bedarf es dabei nicht. Da ich Ihrer Anfrage jedoch entnehme, dass Sie das Geld schnellst möglich zurück haben möchten, rate ich Ihnen von einer solchen Klage (erst einmal) ab. Ein solches Verfahren kann nämlich sehr langwierig sein, zumal Sie beweisen können müssen, dass Sie dem Herrn den Betrag in Höhe von 80,00 Euro geliehen haben.

Ich rate Ihnen, gegen den Herrn (zunächst) im Wege des Mahnverfahrens vorzugehen, um Ihren Anspruch auf Rückzahlung der 80,00 € durchzusetzen.

Das Mahnverfahren ist ein schnelleres und kostengünstigeres Rechtsmittel, um Ihren Anspruch durchzusetzen. Auch hierbei müssen Sie sich keinen Anwalt „nehmen“.

Unter www.online-mahnantrag.de können Sie den Antrag zur Durchführung eines Mahnverfahrens selbst ausfüllen, ihn u. U. ausdrucken und dann an das in Ihrem Fall zuständige Mahngericht Hagen (Sie meinten doch Bottrop-Fuhlenbrock?) schicken.

Dem Schuldner wird nach Ihrer Antragstellung ein sogenannter Mahnbescheid zugestellt. Auf diesen kann er dann die Zahlung der 80,00 Euro an Sie leisten oder aber dem Mahnbescheid widersprechen.

Sie sollten in Ihrem Antrag angeben, dass Sie im Falle eines Widerspruchs die Abgabe an das zuständige Gericht beantragen, vor welchem Sie dann Ihren Anspruch durchsetzen könnten.

Widerspricht der Herr nicht, erhalten Sie einen Vollstreckungsbescheid. Mit diesem können Sie Ihre 80,00 Euro durch einen Gerichtsvollzieher „eintreiben“ lassen. Dazu müssten Sie den Vollstreckungsbescheid mit einem Auftrag zur Durchführung der Zwangsvollstreckung an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des zuständigen Amtsgerichts (Wohnort des Herrn) senden.

Die Kosten, die Ihnen durch die Einschlagung des Rechtsweges entstehen, müssen Sie zunächst vorleisten. Sollte er dem Mahnantrag jedoch nicht widersprechen oder im gerichtlichen Verfahren zur Rückzahlung an Sie verurteilt werden, müsste der Herr alle Kosten tragen.

Die Beantragung eines Mahnbescheides würde Sie (ohne Rechtsanwalt) zunächst 23,00 € kosten. Diese hätte der Herr Ihnen aber zu ersetzen, wenn Sie obsiegen.

Es tut mir sehr leid, dass Sie Ihr Geld jedoch auch durch das Mahnverfahren nicht bis zum Ende des Monats erhalten werden. Eine schnellere Lösung Ihres Problems existiert jedoch rechtlich leider nicht.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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