Schmerzensgeld nach Autounfall zu niedrig?

Online-Rechtsberatung
Stand: 14.09.2016
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Unser 7-jähriger Sohn wurde in den Sommerferien von einem Auto angefahren.
Er wurde mit einem Hubschrauber in Klinikum Bremen Mitte geflogen wo er an einem offener Unterschenkelfraktur operiert wurde. Es wurden ihm zwei Nägel eingesetzt. Der Unterschenkel war an zwei Stellen komplett durchgebrochen.
Der linke Fuß hatte tiefe Schürfwunden wovon er nun großflächige Narben hat.

Er hatte eine Gehirnerschütterung und ich war mit ihm sieben Tage im Krankenhaus. Im Dezember muss er nochmal operiert werden, da die Nägel wieder raus müssen.
Sein Bein kann er erst ca. Ende Januar, wenn keine Komplikationen auftreten wieder voll belasten. Er saß ca. sechs Wochen im Rollstuhl und ich musste mich von der Arbeit befreien lassen.

Wir haben von der Versicherung 2500 Euro Schmerzensgeld erhalten. Seit dem werden wir immer von der Versicherung vertröstet.
Ist der Betrag gerechtfertigt oder sollten wir doch lieber einen Anwalt hinzuziehen?

Antwort des Anwalts

Verbindliche Regelsätze für Schmerzensgeld gibt es nicht, so dass letztlich jedes Gericht frei ist im Einzelfall angesichts der jeweiligen Umstände die Höhe des Schmerzensgeldes festzulegen.

Dieses vorausgeschickt, halte ich die bisher erfolgte Zahlung in Höhe von 2500 € für sehr gering angesichts der erlittenen Körperschäden, des Krankenhausaufenthaltes, der wiederholten Operationen und der Rollstuhlnutzung. Eine Verdoppelung der Zahlung erscheint mir eher angemessen.

Eine endgültige Bezifferung kann und sollte allerdings erst dann erfolgen, wenn alle Schäden ausgeheilt sind. In keinem Fall sollte um schnell ein Schmerzensgeld zu erhalten ein Verzicht auf die Geltendmachung eventueller Folgeschäden ausgesprochen werden, wenn diese nicht sicher ausgeschlossen werden können.

Im Übrigen ist zu prüfen, ob die von Ihnen aufgewandte Betreuungszeit, die zu einem Einkommensverlust in Ihrem Beruf führte, nicht als Schaden abzurechnen und von der Versicherung zu ersetzen ist. Ob noch weitere Sachschäden (z.B. Kleidung) bestehen, kann ich nicht beurteilen.

Letztlich ist darauf hinzuweisen, dass die Abwicklung eines so schweren Unfalls ohne Beiziehung eines Rechtsanwaltes zumindest fahrlässig in jedem Fall aber unklug ist zumal bei klarer Schuldfrage die gegnerische Versicherung die Kosten des Anwalts zu tragen hat.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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