Geblitzt und bereits 15 Punkte in Flensburg: Was tun?

Online-Rechtsberatung
Stand: 12.12.2017
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Ich habe 15 Punkte in Flensburg, bin wahrscheinlich geblitzt worden, 50kmh strecke, mit 78kmh. Blitzer stand auf der Gegenfahrbahn über 8 Spuren! Kann ich mich noch retten? Indem ich die MPU besuche, bevor ich den Bescheid bekomme? die Punkte wurden seit 2008 gesammelt! Kein Alkohol, Drogen oder Straftaten!

Antwort des Anwalts

Es gibt noch die Chance 2 Punkte los zu werden. Sie müssen aber schnell reagieren. Denn zwischen 14 und 17 Punkten können Punkte nur noch durch die Teilnahme an einer Verkehrspsychologischen Beratung beim Verkehrspsychologen im Einzelgespräch abgebaut werden. Hierbei werden die 2 Punkte abgebaut.

Die Verkehrspsychologische Beratung nach § 2a Abs. 2 StVG oder § 4 Abs. 9 StVG ist eine gesetzlich geregelte Maßnahme im Rahmen des deutschen Punktesystems Im Rahmen des Punktesystems stellt sie die letzte Maßnahme vor dem Entzug der Fahrerlaubnis dar. Die Beratung ist freiwillig. Das Ziel ist ein Punkteabbau (zwei Punkte bei einem Punktestand zwischen 14 und 17 oder im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe). Die Rahmenbedingungen sind exakt definiert (drei bis vier Sitzungen in zwei bis vier Wochen), eine Abschlussprüfung erfolgt nicht. Die Teilnahme an einem Aufbauseminar muss vorher erfolgt sein.
Bei dieser verkehrspsychologischen Beratung handelt es sich um etwas anderes als die MPU. Im Gegensatz zu dieser wird die verkehrspsychologische Beratung nämlich nicht von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet.
Es handelt sich vielmehr um eine Hilfestellung für Fahrer, bei denen der Entzug der Fahrerlaubnis droht, weil er als Verkehrsteilnehmer bereits mehr als 14 Punkte auf seinem Punktekonto in Flensburg vorzuweisen hat. Nimmt nämlich der betroffene Fahrerlaubnisinhaber nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar und nach Erreichen von 14 Punkten, aber vor Erreichen von 18 Punkten an einer solchen verkehrspsychologischen Beratung teil und legt er hierüber der Fahrerlaubnisbehörde innerhalb von drei Monaten nach Beendigung eine Bescheinigung vor, so werden ihm zwei Punkte abgezogen.
Das gleiche gilt im Übrigen auch dann, wenn gegen den Fahrerlaubnisinhaber wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen ist.
Es geht an sich also um eine willkommene Chance, sich durch die freiwillige Teilnahme an einer solchen Beratung aus der Gefahr zu bringen, dass einem die Fahrerlaubnis unter Umständen bald entzogen wird.
Die Kosten für die verkehrspsychologische Beratung trägt allerdings wiederum der Betroffene selbst; sie belaufen sich auf etwa EUR 300, Als amtlich anerkannt für die Durchführung der verkehrspsychologischen Beratung gelten die Personen, die eine Bestätigung nach § 71 II FeV der Sektion Verkehrspsychologie im Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. besitzen. Wenn Sie mir Ihren Wohnort mitteilen, kann ich Ihnen einen zugelassenen Psychologen in Ihrer Nähe benennen.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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