Fahrverbot hinauszögern - Möglichkeit?

Online-Rechtsberatung
Stand: 21.09.2016
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Ich bin auf der Autobahn geblitzt worden und war 29 Km/h zu schnell. Da ich dieses Jahr schon einmal zu schnell unterwegs war, wurde wieder ein Fahrverbot von einem Monat ausgesprochen. Da es das zweite Mal ist, wird mir keine Möglichkeit eingeräumt den Zeitpunkt der Führerscheinabgabe zu bestimmen.

Ich will nicht wirklich versuchen, gegen das Fahrverbot vorzugehen, sondern nur versuchen das Verfahren so zu beeinflussen, dass ich kurz vor Weihnachten meinen Führerschein abgeben kann. Danach habe ich drei Wochen Urlaub und brauche mein Auto nicht so dringend, wie als Unternehmer. Die Einspruchsfrist endet am Freitag um 24 Uhr. Welches Vorgehen verspricht Erfolg? Reicht es, wenn ich ohne Begründung Einspruch einlege? Oder sollte das durch Sie erfolgen?

Antwort des Anwalts

Ich habe Ihre Darstellung so verstanden, dass Sie mit einem Einspruch die Rechtskraft des Bescheides solange hinauszögern wollen, bis Sie den Führerschein erst kurz vor Weihnachten Ende Dezember abgeben müssen.

Es ist möglich zu versuchen darauf hinzuarbeiten, wobei Ihnen klar sein muss, dass Sie nur versuchen können, das Verfahren passend in die Länge zu ziehen. Es kann natürlich sein, dass Ihnen durch unerwartet schnelle Reaktion der Verwaltungsbehörde der Plan durchkreuzt wird.

Wenn am Freitag die Einspruchsfrist abläuft, empfehle ich Ihnen den Einspruch selber einzulegen, damit die Frist nicht über die Einschaltung eines Rechtsanwaltes versäumt wird.

Wenn Sie den Einspruch ohne weitere Begründung abgeben, ist es jedoch eher wahrscheinlich, dass schnell abschlägig über den Einspruch entschieden wird und die Sache zur Verhandlung weitergegeben wird. Wenn Sie eine Begründung liefern, desto länger dauert vermutlich die Entscheidung auf Verwaltungsebene darüber. Wenn Sie Pech haben wird die Verhandlung noch in diesem Jahr angesetzt. Es ist gut möglich, dass der Termin sehr nahe an dem von Ihnen angezielten Termin liegt. Aber wenn Sie dann verurteilt werden oder erst im Termin den Einspruch zurücknehmen haben Sie weitere Kosten ausgelöst.

Mehr Zeit verschaffen Sie sich voraussichtlich, wenn Sie sich anwaltlich vertreten lassen und dies in Ihrem Einspruch ankündigen. Wenn der Rechtsanwalt sich dann in der kommenden oder übernächsten Woche mit einem Akteneinsichtsgesuch bei der Behörde meldet, wird diesem in der Regel die Akte übersandt und dann noch bis zu 14 Tage auf dessen Stellungnahme gewartet. Der Rechtsanwalt kann dann eventuell eine Verlängerung beantragen. Dann folgt die Bearbeitungszeit bis zur Übergabe an das Gericht.

Sinnvoll ist es, den Einspruch vor dem Gerichtstermin zurückzunehmen, damit den Bescheid rechtskräftig werden zu lassen und den Führerschein abzugeben, damit die Verbotsfrist zu laufen beginnt.

Wenn Sie sich die Kosten für einen Rechtsanwalt sparen wollen, können Sie auch versuchen selber Akteneinsicht zu beantragen, in der Hoffnung entweder die Akteneinsicht zu bekommen oder eine Belehrung zu erhalten, dass diese nur über einen Rechtsanwalt zu erhalten ist. Im zweiten Fall hätten Sie natürlich noch einmal Zeit gewonnen. Aber es kann auch sein, dass die Sache ohne Reaktion weiterbetrieben wird.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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