Dirtbike ohne Fahrerlaubnis - Welche Konsequenzen sind zu erwarten?

Online-Rechtsberatung
Stand: 07.09.2016
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Was passiert, wenn ich auf dem Feldweg oder auf der Straße, also im Bereich der StVO, von der Polizei mit einem so genannten Dirtbike (Minicross 125ccm) erwischt werde? Dazu habe ich keinen Motorradführerschein und bin jetzt 23 Jahre alt. Man sagte mir, ich müsste bei einem Erstvergehen mit 6 Punkten rechnen und mit 30 bis 60 Tagessätzen, aber wie hoch fallen diese in der Regel aus? Also wie viel Euro? Und ist der Führerschein vom Auto dann weg oder hat das damit nichts zu tun? Also nur die 6 Punkte?

Antwort des Anwalts

Da Sie für das von Ihnen geführte Fahrzeug keine Fahrerlaubnis haben, liegt eine Straftat nach § 21 StVG (Straßenverkehrsgesetz) vor. Als Nebenfolge sind hierfür, wie Sie zutreffend feststellen, 6 Punkte vorgesehen. Hinzu dürfte eine Geldstrafe im Bereich 30/40 Tagessätzen kommen, je nach zuständigem Amtsgericht (in München mehr als etwa in Hamburg).
Der Tagessatz berechnet sich nach dem Nettoeinkommen abzüglich eventueller Unterhaltsverpflichtungen. Dieses ist dann auf den Tag umzurechnen (bei Monatsgehalt also /30).

Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist gemäß § 69 StGB (Strafgesetzbuch) möglich. Das Gericht ordnet dies an, wenn sich aus der Tat ergibt, dass der Täter ungeeignet ist zum Führen vor Fahrzeugen.
Hierfür spielt neben der charakterlichen Eignung, also auch eventuelle vorherige Verstöße, auch eine Rolle, wie die Tat genau begangen wurde. Sofern dies an einer selten befahrenen Straße geschehen ist, ist dies anders zu beurteilen, als eine Begehung auf einer viel befahrenen Hauptstraße. Sofern die Tat also, wie von Ihnen angedeutet, auf einem Feldweg begangen wurde, dürfte dies für Sie streiten.

Sollte die Fahrerlaubnis entzogen werden, wird das Gericht zugleich aussprechen, dass für eine bestimmte Dauer keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf.
Unter Umständen kann diese Sperre auf bestimmte Arten von Kraftfahrzeugen beschränkt werden.

Allerdings ist die Entziehung der Fahrerlaubnis nicht zwingende Folge Ihres Vergehens.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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