Vereinsrecht: Muss der Kassenwart Vereinsmitglied sein?

Online-Rechtsberatung
Stand: 12.12.2017
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Ich bin Vorsitzender eines Museumvereins. Wir hatten gerade die jährliche Mitgliederversammlung mit Wahlen. Dabei wurde auch der Rechnungsprüfer gewählt - der aber kein Mitglied ist. Unsere Satzung sagt diesbezüglich nichts aus. Daher meine Frage: Muss der Rechnungsprüfer Mitglied des Vereins sein?

Antwort des Anwalts

Auch wenn in der Satzung nichts ausdrücklich vermerkt ist, so kann die Mitgliederversammlung Aufgaben und Ämter an vereinsfremde Personen übertragen. Es gibt keinen Rechtssatz, dass ein Vereinsamt nur mit einem Mitglied besetzt werden darf. Deshalb kann auch ein Nichtmitglied zum Kassenprüfer bestellt werden.

Allerdings kann sich bei langer anderweiter Übung ein Gewohnheitsrecht gebildet haben, das dann beachtet werden muss. Auch aus der Eigenart des Vereins (z. B. aus seiner weltanschaulichen oder politischen Zielsetzung) kann es geboten sein, keine vereinsfremde Person in ein Amt zu wählen.

Allerdings empfiehlt es sich unter Umständen dann einen fremden Kassenprüfer zu bestellen, wenn größere Summen bewegt werden und z. B. ein Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer mit der Kassenprüfung beauftragt wird.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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