Online Gewinnspiel wird zum teuren Abo

Online-Rechtsberatung
Stand: 17.06.2012
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Durch einen Klick auf ein Online-Gewinnspiel kam ich auch in die Situation, dass ich für ein Abo zahlen soll, wovon ich nichts weiß. Es gab ein Telefonat mit zwei Mitarbeitern. Der erste versicherte mir, dass ich nach dem Kontrollanruf und der Bestätigung meiner Daten aus dem System gelöscht werde und mir keine Kosten entstehen, da das Gewinnspiel ja kostenlos für 3 Monate war. Der zweite versicherte mir, dass meine Daten gelöscht werden und keine Kosten entstehen. Damit war das Ganze ja dann erledigt. Gestern bekam ich nun einen Anruf, dass ich zu Ende August frühstmöglich kündigen kann und nun für jeden Monat 59 € zahlen soll. Der Kontrollanruf, der für die Kündigungsabwicklung dienen sollte, wurde nach einem sehr kurzem Gespräch abgebrochen, ohne dass ich die Möglichkeit hatte nochmal nachzufragen, warum ich nicht aus dem System gelöscht wurde, so wie es vereinbart wurde.
Welche Möglichkeiten habe ich, mich dagegen zu wehren?

Antwort des Anwalts

Sehr geehrte Mandantin,

zu Ihrer Frage:

Sie haben es hier mit einem Gegner zu tun, der nicht, wie ein ordentlicher Geschäftsmann den Einzelfall betrachtet und die Eingangspost liest; sondern dessen Geschäftsmodell darin besteht, zehn- oder womöglich inzwischen hunderttausende unberechtigte Forderungen zu erheben und darauf zu hoffen, dass ein kleiner Teil der angeschriebenen Personen diese Forderungen begleicht, was vermutlich leider auch der Fall sein dürfte.

Diejenigen Gegner, die sich gegen die Forderung wehren, oder aber ebenfalls standhaft nicht bezahlen, werden zwar eine Weile lang mehr oder weniger regelmäßig angemahnt, entweder durch die Firma selber, ein Inkassounternehmen oder einen eingeschalteten Rechtsanwalt;
jedoch kommt durch dieses Verfahren die Gegenseite allein nicht an das Geld des jeweiligen Verbrauchers.

Es sind keine Fälle bekannt, in denen Gegner wie hier ihre Forderung tatsächlich einmal gerichtlich geltend gemacht hätten;
im Gegenteil haben Sie es hier mit einer Gegenseite zu tun, die die Öffentlichkeit scheut wie der Teufel das Weihwasser.

Schon ein gerichtlicher Mahnbescheide gegen Sie würde die Gegenseite 23,00 € Gerichtskosten kosten, die diese nie investiert.

Die hier im Raum stehenden kleinen Forderungen sind wirtschaftlich gerichtlich nicht beizutreiben:
ein Anwalt würde das amtsgerichtliche Verfahren = die Klage, die üblicherweise zwischen sechs und neun Monaten lang dauert, einige Stunden Arbeit kosten;
die Vergütung hierfür beträgt brutto ca. 113 €, was netto ungefähr 15 € entspricht;
für diesen Betrag hat kein Anwalt Lust, je nach Entfernung zu Ihnen zwischen 5 und 10 Stunden Zeit zu investieren;
daher kann die Gegenseite viel mit gerichtlicher Inanspruchnahme drohen, diese aber wirtschaftlich bei den in Rede stehenden Kleinbeträgen nicht durchsetzen;

da es der Gegenseite auch nicht ums Prinzip geht, sondern um den wirtschaftlichen Erfolg, sind keine Fälle bekannt, in denen die Forderung gerichtlich durchgesetzt worden wäre;

genau genommen kommt es also auf die Frage, ob tatsächlich ein Vertrag zu Stande gekommen ist und ob Sie diesen nach ordentlicher Aufklärung über Ihr Widerrufsrecht bei dem hier vorliegenden sogenannten Fernabsatzvertrag wirksam und rechtzeitig widerrufen haben, gar nicht an.

Ich empfehle also, ein dickes Fell an den Tag zu legen und die Forderung nicht zu begleichen; und nur einmal ein Schreiben mit folgendem Inhalt an die Gegenseite zu versenden:

  • Sie haben keinen Vertrag mit der Gegenseite abgeschlossen,

  • hilfsweise widerrufen Sie einen solchen Vertrag

  • hilfsweise fechten Sie diesen wegen eines Inhaltsirrtums,

  • hilfsweise wegen arglistiger Täuschung an.

  • Sie sind nicht richtig über ein Widerrufsrecht belehrt worden,

  • daher widerrufen Sie hilfsweise einen etwa abgeschlossenen Vertrag nach dem für Fernabsatzverträge geltenden allgemeinen Widerrufsrecht.

Versenden Sie dieses Schreiben ein einziges Mal, das aber per Einschreiben.

Sehen Sie von weiteren Anrufen, Faxen, mailen und Schreiben ab; die Gegenseite wirde es nicht zur Kenntnis nehmen, und es kosten Sie nur Nerven.

Trotzdem eingehende weitere Mahnungen der Gegenseite sollten Sie dann ignorieren; ebenso darin enthaltene etwaige Drohungen; sollte je, was aber, wie gesagt, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auszuschließen ist, ein Mahnbescheid oder gar eine Klage gegen Sie erhoben werden, sagen Sie mir bitte noch einmal kurz Bescheid.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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