Kreditkartenmissbrauch - Sollte Strafanzeige erstattet werden?

Online-Rechtsberatung
Stand: 01.06.2012
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Am 04.01.2009 wurde meine Kreditkarte in Höhe von rund 300,00 € belastet (Umrechnung von USD). Empfänger war eine Firma in Denver. Es hat keiner Zugang zu meiner Kreditkarte und ich habe keinen Download für Musik gestartet. Strafanzeige?

Antwort des Anwalts

Sehr geehrte Mandantin!

Zunächst möchte ich Ihnen mitteilen, dass der von Ihnen benannte Sachverhalt durchaus typisch ist und in der letzten Zeit an Bedeutung gewinnt. Leider gibt es immer mehr dieser Vorfälle.

Bevor Sie etwas unternehmen, prüfen Sie bitte noch einmal sorgsamst, ob nicht doch ein Anspruch eines Unternehmens oder einer Privatperson auf Zahlung über das Bezahlsystem paypal bestehen könnte. Allerdings gehe ich aufgrund Ihres Anfragetextes davon aus, dass Sie diese Prüfung bereits vollzogen haben.

Sollte kein Anspruch eines Unternehmens oder einer Privatperson bestehen, ist (leider) davon auszugehen, dass Ihre Konto- und/oder Kreditkartendaten missbraucht worden sind. Grundsätzlich können verschiedene Wege dafür in Betracht kommen. Denkbar wäre zum Beispiel, dass Sie im Internet mit Ihrer Kreditkarte bezahlt haben und diese Daten abgefangen wurden. Eine andere Möglichkeit wäre, dass eine unbekannte dritte Person ein bestehendes Kundenkonto Ihrerseits, zum Beispiel bei Ebay oder das Bezahlsystem selbst, ?geknackt?, also sich widerrechtlich Zugang zu diesem Konto verschafft hat. Eine weitere Möglichkeit wäre, dass die Kreditkartendaten bei einem Einkauf vor Ort widerrechtlich abgespeichert und verwertet worden sind, so wie es zum Beispiel vor wenigen Wochen mit in Spanien eingesetzten Kreditkarten verschiedener Institute geschah. Letztlich besteht aber auch die Möglichkeit, dass die Kreditkartendaten durch ein Schadprogramm auf Ihrem PC ausgelesen worden sind.

Wie letztlich Ihre Daten ausgespäht worden sind, kann dahingestellt bleiben, da alle vorgenannten Wege widerrechtlich sind.

Ich stelle Ihnen daher dringend anheim, eine Strafanzeige und Strafantrag zu stellen. Dies kann entweder schriftlich zur örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft oder an eine örtliche Polizeidienststelle oder aber auf mündlichem Wege auf einer örtlichen Polizeidienststelle geschehen. Im letzteren Falle wird sich eine Beamtin oder ein Beamter mit Ihnen hinsetzen und ein Schriftstück aufsetzen, welches Sie anschließend unterschreiben. In einigen Bundesländern besteht des weiteren die Möglichkeit, einen Strafantrag online zu stellen.

Durch Ihre Strafanzeige und den gestellten Strafantrag haben Sie die Staatsanwaltschaft über das Bestehen eines Sachverhaltes informiert, der eine strafbare Handlung sein könnte. Die weitere Vorgehensweise liegt in den Händen der Staatsanwaltschaft.

Setzen Sie sich bitte auch mit Ihrem Kreditinstitut und mit der Kreditkartengesellschaft in Verbindung.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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