Eine Anzeige gegen jemanden zurücknehmen

Online-Rechtsberatung
Stand: 24.02.2013
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

bei einem "Parkplatz - Problem" wurde mir der berühmt/berüchtigte "Stinkefinger" gezeigt - ich habe diesen Vorgang mit einer Anzeige/Antrag auf Strafverfolgung" beantwortet jetzt hat mich der Täter angerufen- entschuldigt + um Rücknahme der Anzeige gebeten - kann ich die Anzeige zurücknehmen ??

wo ? - bei der zuständigen Polizeidienststelle
wie ? schriftlich oder telefonisch
Anzeige ausgefertigt am 09/03/2011

Antwort des Anwalts

Sehr geehrter Mandant,

Am einfachsten ist es für Sie, wenn Sie den Strafantrag schriftlich dort zurücknehmen, wo Sie ihn gestellt haben. Sofern Ihnen kein Aktenzeichen bekannt ist, sollten Sie im Betreff die bekannten Daten wie Kfz-Kennzeichen, Fahrzeugart, Datum der Anzeige, Name und Anschrift des Täters, Tattag, Uhrzeit und Ort angeben, damit eine Zuordnung möglich ist.

Der Text könnte wie folgt aussehen:

Anrede
Gegen die aus dem Betreff ersichtliche Person habe ich am ... Anzeige erstattet und Strafantrag gestellt. Zwischenzeitlich hat sich der als Täter in Betracht kommende XY persönlich bei mir für sein Fehlverhalten entschuldigt. Ich habe seine Entschuldigung angenommen und nehme den Strafantrag hiermit zurück.
Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich. Mit freundlichen Grüßen 

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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