Bewährungsauflage - unverzügliche Meldung bei Änderung von Wohnort?

Online-Rechtsberatung
Stand: 03.09.2013
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Ich bitte sie höflich, mir zu sagen, wenn ich auf Bewährung raus bin, und ich habe die Aufgabe den Gericht mit zu teilen das ich jetzt wonders wohne, und nicht gleich mache weil Wochenende ist aber ich melde mich gleich am Montag verstoße ich jetzt schon gegen die Auflage des Gerichts?

Antwort des Anwalts

Laut Ihrer Schilderung gibt es die Anweisung im Bewährungsbeschluss, dass Sie jeden Wohnungswechsel anzuzeigen haben. In der Regel wird dies "unverzüglich" verlangt. Unverzüglich ist ein unbestimmter Rechtsbegriff und versteht sich "ohne schuldhaftes Zögern", also sobald es Ihnen möglich ist. Wenn Sie als am Wochenende umgezogen sind und Montag den Wohnungswechsel mitteilen, ist dies ausreichend und kann nicht zum Bewährungswiderruf führen. Eine Pflichtverletzung ist nicht erkennbar.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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