Anklage gegen Verfasser rassistischer E-Mails
Habe ich Chancen, jemanden der E-Mails mit Rassenhass schreibt und/oder weiterleitet, zu verklagen (siehe §130 StGb)?
Hierzu teile ich Ihnen mit, dass Sie die betreffende Person nicht verklagen können. Wenn Sie meinen, dass eine strafbare Handlung vorliegt, steht es Ihnen frei sich an die zuständige Staatsanwaltschaft oder die örtliche Polizei zu wenden und Anzeige zu erstatten. Sie können zu diesem Zweck entsprechende Beweise (Ausdruck der E-Mails) bei der Behörde vorlegen. Die Ermittlungsbehörden werden dann ihre Arbeit aufnehmen und den Täter bei hinreichendem Tatverdacht anklagen.