Anklage gegen Verfasser rassistischer E-Mails

Online-Rechtsberatung
Stand: 05.09.2016
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Habe ich Chancen, jemanden der E-Mails mit Rassenhass schreibt und/oder weiterleitet, zu verklagen (siehe §130 StGb)?

Antwort des Anwalts

Hierzu teile ich Ihnen mit, dass Sie die betreffende Person nicht verklagen können. Wenn Sie meinen, dass eine strafbare Handlung vorliegt, steht es Ihnen frei sich an die zuständige Staatsanwaltschaft oder die örtliche Polizei zu wenden und Anzeige zu erstatten. Sie können zu diesem Zweck entsprechende Beweise (Ausdruck der E-Mails) bei der Behörde vorlegen. Die Ermittlungsbehörden werden dann ihre Arbeit aufnehmen und den Täter bei hinreichendem Tatverdacht anklagen.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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