Akteneinsicht nach angeblicher Anklage

Online-Rechtsberatung
Stand: 26.09.2016
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Ich arbeite seit über 20 Jahren in einer städtischen Verwaltung und bin jetzt in einen Rechtsstreit zwischen dem Bürgermeister und mehrerer politischer Fraktionen insofern geraten, als das ich gegen den Bürgermeister wegen Betruges zum Nachteil der Stadt aussagen soll. Ich wurde deshalb auch schon vom LKA als Zeugin vernommen.
Die Anzeige gegen den Bürgermeister erfolgte im Rahmen eines Abwahlverfahrens.

Jetzt habe ich in dieser Woche von einem geladenen Zeugen erfahren, der gar nicht wusste was er da sollte, dass ich wegen Untreue im Amt angezeigt wurde. Dabei soll es sich laut dem Zeugen darum handeln, dass man mir vorwirft, den Verkauf von Grundstücken zum eigenen Vorteil verschleppt zu haben. Und dabei wurden Grundstücke benannt, die wir als Familie und Nebenerwerbslandwirte von der BVVG und von Privat gekauft haben. Und mit deren Verkauf die Stadt und ich als Liegenschaftsangestellte überhaupt nichts zu tun hatten.
Allerdings kenne ich auch nicht die Details der Anzeigebegründung.
Ich bin von diesen Ermittlungen bisher offiziell auch noch nicht in Kenntnis gesetzt worden.
Ich gehe aber davon aus, dass die Anzeige aus dem Umfeld des Bürgermeisters bewusst falsch gestellt wurde, um mich als Zeugin unglaubwürdig zu machen.
Ich möchte jetzt als Beschuldigte Einsicht in die Akten nehmen, um mehr Details zu den Vorwürfen zu erfahren und um eine Gegenanzeige wegen Verleumdung vorzubereiten

Meine Frage ist: Macht es jetzt schon Sinn mit einem Rechtsanwalt an der Seite und dem Aktenzeichen Einsicht in die Ermittlunbgsakten zu fordern.
Ich möchte natürlich möglichst heraus bekommen, wer die Anzeige erstattet hat (falls nicht sowieso anonym) und wie der zu dem vermeintlichen Detailwissen über unsere Grundstückskäufe gekommen ist.
Was kostet mich ein Mandat, dass nur darin besteht diese Akten selbst einsehen zu können? Soweit ich gehört habe, bekommt man das von einer Rechtsschutzversicherung nicht bezahlt.
Eine Alternative wäre es ja, das Ende der Ermittlungen abzuwarten und nichts zu unternehmen.
Was würden Sie mir raten?

Antwort des Anwalts

Frage 1.: Macht es jetzt schon Sinn mit einem Rechtsanwalt an der Seite und dem Aktenzeichen Einsicht in die Ermittlungsakten zu fordern?

Nein, denn solange noch kein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet wurde, hätten Sie auch über einen Anwalt kein Recht zur Akteneinsicht. Möglicherweise laufen gar keine Ermittlungen gegen Sie. Können Sie ihrer Quelle vertrauen? In der Regel ist es der Beschuldigte selbst, der zuerst etwas von einem gegen ihn eingeleiteten Ermittlungsverfahren erfährt. Zudem ist es höchst unwahrscheinlich, dass die Polizei derartige Interna an Zeugen weitergibt.

Frage 2.: Was kostet mich ein Mandat, das nur darin besteht diese Akten selbst einsehen zu können?

Ein fester Gebührensatz ist für eine Akteneinsicht im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) nicht vorgesehen. Ich selbst biete eine Akteneinsicht mit Weiterleitung eines Kopiesatzes für 100,00 EUR zzgl. Auslagenpauschale, Fotokopiekosten, MwSt. sowie 12,00 EUR Gerichtskosten für die Akteneinsicht an.

Frage 3.: Was würden Sie mir raten?

Sie sollten zunächst abwarten, bis Sie ein Schreiben der Ermittlungsbehörde mit dem Hinweis, dass gegen Sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde (Anhörungsbogen oder Ladung zur Aussage), erhalten. Sodann sollten Sie zunächst keine Aussage tätigen, wozu Sie gem. § 163 a StPO berechtigt sind, sondern eine Akteneinsicht veranlassen. Eine Stellungnahme kann nach erfolgter Akteneinsicht nachgeholt werden.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

Rechtsberatung am Telefon

Telefonieren Sie sofort mit einem Anwalt oder einer Anwältin und stellen Sie Ihre individuelle Frage.

*1,99€/Min inkl. USt. aus dem Festnetz. Höhere Kosten aus dem Mobilfunk.

Telefonanwalt werden

Werden Sie selbstständiger Kooperationsanwalt der Deutschen Anwaltshotline AG:

  • Krisensicherer Umsatz
  • Rechtsberatung per Telefon
  • Homeoffice