Welche Unterlagen sind beim Antrag auf ermäßigte Besteuerung vorzulegen?

Online-Rechtsberatung
Stand: 29.06.2012
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Zur ermäßigten Besteuerung einer Abfindung fordert das Finanzamt weitere Unterlagen an:

  • Anlass der Zahlung
  • Arbeitsvertrag, Versorgungsvereinbarung
  • Kündigungsschreiben, Aufhebungsvertrag
  • Unterlagen zur Berechnung und Zahlungsweise der Abfindung, Kontoauszüge
  • sonstige Nebenabreden und sämtlicher Schriftverkehr im Zusammenhang mit der Auflösung
    des Dienstverhältnisses

Was wird denn wirklich benötigt?

Antwort des Anwalts

Sehr geehrter Mandant,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:

als Steuerzahler erlegt Ihnen das Gesetz - hier die Abgabenordnung (AO) und das Einkommensteuergesetz (EStG) - grundsätzliche Mitwirkungspflichten auf, die meist in der Anforderung von Unterlagen zur Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen für die ermäßigte Besteuerung der Abfindung bestehen.

Es ist daher in Ihrem Interesse, dem Finanzamt sämtliche Unterlagen, die Ihnen zur Verfügung stehen, zu übermitteln, wobei insbesondere

  • Arbeitsvertrag
  • Kündigungsschreiben
  • Aufhebungsvertrag mit Abfindungsmodaliäten

von entscheidender Bedeutung sind. Sollten Sie über Unterlagen verfügen, die die Abfindung betreffen, können Sie diese, müssen sie aber nicht beifügen, wenn Sie für den Grund, warum Sie die ermässigte Besteuerung beantragen, nicht relevant sind.

Reichen Sie also mal vor allem die obigen Schriftstücke ein; sollte das FA weitere Unterlagen verlangen, kann man die eventuell nach erneuter Beratung vorlegen.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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