Steuerlich korrekter Verkauf eines Firmen-PKW

Online-Rechtsberatung
Stand: 26.09.2016
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Wir haben in unserer Firma einen PKW im September 2005 geleast und nach 3 Jahren über ein Darlehen gekauft. Auch das Darlehen ist seit September 2011 abgezahlt.
Wann ist dieser PKW abgeschrieben und zu welchen Preis können wir ihn dann verkaufen. Ist das auch in der Familie möglich? Was müssen wir insbesondere beachten um keinen Fehler gegenüber dem Finanzamt zu machen?
Neupreis ca. 56.000,00 €

Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich recht herzlich.

Antwort des Anwalts

Grundsätzlich sind alle Kosten des nur betrieblich genutzten KFZ steuerabzugsfähige
Betriebsausgaben, die in dieser Höhe das Betriebsergebnis und damit den steuerpflichtigen Gewinn vermindern.
Wird das KFZ auch privat genutzt, ist dieser private Anteil allerdings gewinnerhöhend zu berücksichtigen.

Zu den KFZ-Kosten gehören im Wesentlichen Treibstoffkosten, Versicherung, Steuern,
Wartungen und Reparaturen sowie die Anschaffungskosten.

Die Anschaffungskosten sind aber gesondert zu behandeln.

Ist das Fahrzeug gemietet oder geleast, sind die monatlichen/ jährlichen Miet- oder Leasingraten sofort steuerabzugsfähige Betriebsausgaben.

Ist das Fahrzeug hingegen gekauft - gleichgültig ob sofort bezahlt oder mit Kredit - kann der Kaufpreis jedoch nicht sofort und in voller Höhe als Betriebsausgabe abgezogen werden. Er ist vielmehr ratierlich auf die zu erwartende Nutzungsdauer zu verteilen, als Betriebsausgabe ist dann nur der jährliche Anteil als sogenannte AfA (Abschreibung für Abnutzung) als Betriebsausgabe anzusetzen.
Bei einem PKW geht die Finanzverwaltung von einer sechsjährigen Nutzungsdauer aus, so dass bei einem z. B. im Januar zu einem Kaufpreis von 60.000,00 € netto angeschafften PKW die nächsten sechs Jahre als steuerabzugsfähige AfA für die Anschaffungskosten ein Betrag von 10.000,00/Jahr als Betriebsausgabe steuermindernd zu berücksichtigen ist.

Wird ein gebrauchtes Fahrzeug angeschafft, ist die noch verbleibende Nutzungsdauer zu schätzen. Der Kaufpreis des gebrauchten KFZ ist dann wie oben ausgeführt auf die Nutzungsdauer zu verteilen.

Dies vorausgeschickt ist Ihre Anfrage wie folgt zu beantworten:
Als Betriebsausgabe für den Zeitraum 09/2005 bis 08/2008 sind die monatlichen/jährlichen Leasingraten als Betriebsausgaben abzugsfähig, die darin enthaltene Umsatzsteuer ist, sofern das Unternehmen umsatzsteuerpflichtig ist, als Vorsteuer abzugsfähig.
Mit Anschaffung des PKW hat dieser noch eine Nutzungszeit von weiteren drei Jahren,
das bedeutet, dass der Kaufpreis des gebrauchten Fahrzeuges von 09/2088 bis 08/2011 mit einer AfA von monatlich 1/36 als Betriebsausgabe abzugsfähig ist.

Ist in dem Kaufpreis Umsatzsteuer enthalten, ist diese als Vorsteuer abzugsfähig.

Abgeschrieben ist das Fahrzeug daher 08/2011. Wird es danach verkauft, ist der Kauferlös steuerpflichtiger außerordentlicher Ertrag (bei umsatzsteuerpflichtigem Unternehmen der Nettoerlös, die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer ist bei der Voranmeldung zu berücksichtigen und abzuführen), erhöht daher den Gewinn.

Der Verkauf ist selbstverständlich auch an Familienmitglieder möglich, zur Vermeidung steuerlicher Nachteile ist allerdings der marktübliche Preis anzusetzen.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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