Was muss ich als Hartz-IV-Empfänger bei Schenkungen beachten?

Online-Rechtsberatung
Stand: 12.12.2017
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Ich bin Hartz 4 Empänger und durch eine Krankheit gehbehindert, diese Krankheit verschlimmert sich schleichend.
Ich möchte mein jetziges Auto verkaufen und mir ein Neues zulegen, das ich später zu einem behindertengerechten Fahrzeug umbauen kann.
Der Erlös aus dem Verkauf des alten Autos, sind das Einnahmen und muß ich sie als Vermögen angeben oder kann ich das Geld für das neue Auto verwenden?
Mein Vater will mir zu dem neuen Auto etwas Geld hinzu geben, bzw. schenken (Bis zur Obergrenze 7500 Euro) muß ich diese Schenkung auch als Vermögen angeben, oder kann ich auch dieses Geld ohne weiters fürs neue Auto benutzen?
Bei einer negativen Antwort würde ich mich auch über Tips freuen, wie ich das Ganze umgehen kann.

Antwort des Anwalts

Der Erlös für das alte Auto kann problemlos für den Neukauf eines Autos eingesetzt werden. Der Wert des alten Autos zählt bereits zum Vermögen, so dass lediglich eine Umschichtung innerhalb des Vermögens erfolgt. Problematisch ist hingegen eine offene Unterstützung durch Ihren Vater. Diese Schenkung wird als verfügbares Mittel zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes angesehen und in der Folge als Einkommen auf den Bedarf angerechnet werden.

Klüger ist es von daher, wenn der notwendige Mehrbedarf für das neue Fahrzeug aus dem angesparten Vermögen finanziert werden kann. Ich weise darauf hin, dass Sie verpflichtet sind jedes Einkommen beim Jobcenter anzugeben. Dazu gehören z.B. auch kleinere Bargeldbeträge, die Ihnen Ihr Vater unerkannt und für Dritte nicht sichtbar bar zusteckt. Ihre Gehbehinderung hat leider auf die Berechnung Ihres Einkommens keinen Einfluss.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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