Krankengeld deckt Lebensunterhalt nicht aus - welche Behörde hilft?

Online-Rechtsberatung
Stand: 21.08.2013
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Hallo, nach der Lohnfortzahlung fällt eine Bekannte von mir ins Krankengeld. Dieses reicht mit ca. 700,00€ mtl. aber nicht um ihren Lebensunterhalt inkl. Miete etc. zu bestreiten. Welche Behörde oder welches Amt würde helfen um die fehlenden Einnahmen auszugleichen. Land Schleswig Holstein.

Antwort des Anwalts

Soweit Ihre Bekannte wegen der Erkrankung mit dem derzeitigen Einkommen nicht auskommt, gibt es grundsätzlich 2 Möglichkeiten der sozialen Unterstützung:  

1.  

Zum einen kann sie als sog. „Aufstockerin“ Leistungen nach dem SGB II („Hartz IV“) beantragen. Ein Zuschuss steht ihr zu, wenn ihr Bedarf das Einkommen aus dem Krankengeld (minus 30 €) übersteigt. Der Bedarf setzt sich zusammen aus dem Grundbedarf von 364 € sowie den Kosten der Unterkunft (= Kaltmiete + Nebenkosten + Heizkosten).  

Weitere Voraussetzung ist, dass das vorhandene Vermögen nicht die Vermögensfreigrenzen des SGB II übersteigt.  

Der Antrag auf Leistungen nach dem SGB II ist bei dem örtlichen Jobcenter zu stellen.  

2.  

Besteht kein Anspruch auf „Hartz IV“ ( zu hohes Einkommen oder Vermögen) kann Wohngeld beantragt werden. Dieses ist nur vom Einkommen und nicht vom Vermögen abhängig; bei dem genannten Einkommen von ca. 700 €/Monat besteht dem Grunde nach ein Anspruch.  

Anspruch auf Wohngeld besteht nicht, wenn ein Anspruch auf „Hartz IV“ besteht. Dieser ist vorrangig.  

Das Wohngeld ist bei der örtlichen Gemeinde-/Stadtverwaltung zu beantragen.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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