Erleichterungen für Hartz IV-Empfänger ab 58 Jahren

Online-Rechtsberatung
Stand: 12.12.2017
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Gibt es für einen 60-jährigen Hartz IV-Empfänger nach dem Wegfall der 58er Regelung andere Erleichterungen (z.B. bzgl. der Anforderungen an Eigenbemühungen oder Teilnahmepflichten an Integrationsmaßnahmen etc.) und welche weiterführenden Informationsquellen (Rechtsprechung, Rechtsratgeber) stehen zu diesem Themenkreis im Internet zur Verfügung?

Antwort des Anwalts

In früheren Jahren war es in der Tat so, dass älteren Arbeitslosen ab dem 58. Lebensjahr gewisse Erleichterungen hinsichtlich des Bemühens um einen neuen Arbeitsplatz eingeräumt wurden. Diese Regelung für das ALG I, die allerdings auch schon vor Jahren abgeschafft wurde, ist zu keinem Zeitpunkt für das ALG II übernommen worden. Hier gilt der Grundsatz, dass sich der Arbeitslose bis zum Erreichen der Altersgrenze um eigenes Einkommen bemühen muss.

Im Gegenteil: Vor einiger Zeit hat der Gesetzgeber den § 3 Abs.2a SGB II mit dem folgenden Text eingefügt:

2a) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die das 58. Lebensjahr vollendet haben, sind unverzüglich in Arbeit zu vermitteln.

Damit werden die Jobcenter ausdrücklich aufgefordert sich vorrangig um eine Arbeitsvermittlung der älteren Arbeitnehmer zu bemühen. Diese geben den Auftrag dergestalt an die älteren Arbeitnehmer weiter, indem diese zur Teilnahme an Qualifizierungskursen eingeteilt werden und 
Sie aufgefordert werden, eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen beizubringen.

Eine weitere spezielle Regelung für ältere Arbeitslose enthält § 12a SGB II, mit dem Arbeitslose verpflichtet werden, vorrangig andere Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen. Ab dem Erreichen des 63. Lebensjahres ist der Leistungsbezieher verpflichtet, einen Rentenantrag zu stellen. Die Kürzung der Rente wegen des vorzeitigen Bezugs ist dabei in Kauf zu nehmen.

Wie Sie den gesetzlichen Regelungen entnehmen können, werden ältere Arbeitnehmer also im Rahmen des SGB II in keiner Weise bevorzugt. Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass seitens des Bundesarbeitsministeriums spezielle Förderprogramme wie z.B. Perspektive50plus für die Bezieher von SGB II durchgeführt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des Bundesarbeitsministeriums unter www.bmas.de.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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