Als Selbstständige versichert: Krankenkasse fordert neben Einkommenssteuerbescheid auch Einkommenserklärung

Online-Rechtsberatung
Stand: 12.12.2017
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Ich bin als Selbstständige freiwillig bei der Barmer Krankenkasse krankenversichert. Jedes Jahr verlangt die Krankenkasse einen Einkommensnachweis, den ich auch fristgerecht in Form meines Steuerbescheids (an der Erstellung der Unterlagen ist ein Steuerbüro beteiligt) vom Finanzamt hinschicke. Dem Brief der Krankenkasse, in dem sie mich um den aktuellen Einkommensnachweis bittet, liegt aber zusätzlich ein Fragebogen der Krankenkasse (sog. "Einkommenserklärung") bei. Meine Frage ist, ob es gesetzlich verpflichtend ist, diesen Fragebogen zusätzlich zum Einkommenssteuerbescheid auszufüllen. In den letzten Jahren habe ich diesen Bogen nicht ausgefüllt, sondern "nur" den Steuerbescheid vom Finanzamt hingeschickt. Dieses Jahr wurde mir per Telefon erstmalig  "angedroht", dass man meinen Beitrag einfach festsetzen würde, wenn ich den Fragebogen nicht ausgefüllt hinschicke. Bin ich dazu gesetzlich verpflichtet?

Antwort des Anwalts

§ 240 Abs.1 SGB V normiert, dass für freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung die Beitragsbemessung einheitlich durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen geregelt wird.

Auf dieser Rechtsgrundlage hat der Spitzenverband die „Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler“  vom 27.10.2008, zuletzt geändert am 10.12.2014, verfasst. Diese sehen in § 6 Abs.3 folgendes vor:

„Für die Feststellung nach Absatz 1 und für die Überprüfung nach Absatz 2 ist ein Fragebogen zu verwenden, der mindestens die in Anlage 1 aufgeführten Inhalte berücksichtigt.“

In Abs.5 ist dann weiter geregelt:

„Sofern und solange Nachweise auf Verlangen der Krankenkasse nicht vorgelegt werden, sind für die weitere Beitragsbemessung für den Kalendertag beitragspflichtige Einnahmen in Höhe von 1/30 der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze zugrundezulegen.“

Wie Sie sehen, gibt es sehr wohl eine rechtliche Grundlage für die Anforderung des Fragebogens und auch das Verfahren bei fehlender Mitwirkung (Beitragsbemessung zum Höchstsatz) ist geregelt.

Der Grund für die Anforderung des Fragebogens liegt darin, dass für die Bemessung der Beitragssätze in der freiwilligen Krankenversicherung die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Versicherten heranzuziehen ist. Diese kann auch durch Werte beeinflusst sein, die von der Einkommensteuer nicht erfasst werden.

Geben sie den Fragebogen nicht ausgefüllt zurück, laufen Sie Gefahr, dass Ihr Beitrag nach der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze berechnet wird.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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