Widerrufsrecht bei Flugbuchung im Internet

Online-Rechtsberatung
Stand: 12.12.2017
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Ich habe einen Linienflug für Dezember 2014 online bei einem Fluganbieter gebucht. Habe ich hierfür ein Widerrufsrecht gemäß dem neuen Widerrufsrecht von Juni 2014?

Antwort des Anwalts

Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass Ihnen kein gesetzliches Widerrufsrecht bei einer online Buchung zusteht. Dieses ergibt sich aus § 312 Abs.2 BGB , der für die dort aufgeführten Verträge (u.a. Verträge über Beförderung von Personen) nur auf § 312a BGB – nicht aber auf § 315 g BGB verweist, der das Widerrufsrecht regelt.

§ 312 Abs. 2 BGB lautet wie folgt:

2) Von den Vorschriften der Kapitel 1 und 2 dieses Untertitels ist nur § 312a Absatz 1, 3, 4 und 6 auf folgende Verträge anzuwenden:

  1. notariell beurkundete Verträge
    a)
    über Finanzdienstleistungen, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden,
    b)
    die keine Verträge über Finanzdienstleistungen sind; für Verträge, für die das Gesetz die notarielle Beurkundung des Vertrags oder einer Vertragserklärung nicht vorschreibt, gilt dies nur, wenn der Notar darüber belehrt, dass die Informationspflichten nach § 312d Absatz 1 und das Widerrufsrecht nach § 312g Absatz 1 entfallen,

  2. Verträge über die Begründung, den Erwerb oder die Übertragung von Eigentum oder anderen Rechten an Grundstücken,

  3. Verträge über den Bau von neuen Gebäuden oder erhebliche Umbaumaßnahmen an bestehenden Gebäuden,

  4. Verträge über Reiseleistungen nach § 651a, wenn diese
    a)
    im Fernabsatz geschlossen werden oder
    b)
    außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, wenn die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden sind,

  5. Verträge über die Beförderung von Personen,

  6. Verträge über Teilzeit-Wohnrechte, langfristige Urlaubsprodukte, Vermittlungen und Tauschsysteme nach den §§ 481 bis 481b,

  7. Behandlungsverträge nach § 630a,

  8. Verträge über die Lieferung von Lebensmitteln, Getränken oder sonstigen Haushaltsgegenständen des täglichen Bedarfs, die am Wohnsitz, am Aufenthaltsort oder am Arbeitsplatz eines Verbrauchers von einem Unternehmer im Rahmen häufiger und regelmäßiger Fahrten geliefert werden,

  9. Verträge, die unter Verwendung von Warenautomaten und automatisierten Geschäftsräumen geschlossen werden,

  10. Verträge, die mit Betreibern von Telekommunikationsmitteln mit Hilfe öffentlicher Münz- und Kartentelefone zu deren Nutzung geschlossen werden,

  11. Verträge zur Nutzung einer einzelnen von einem Verbraucher hergestellten Telefon-, Internet- oder Telefaxverbindung,

  12. außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge, bei denen die Leistung bei Abschluss der Verhandlungen sofort erbracht und bezahlt wird und das vom Verbraucher zu zahlende Entgelt 40 Euro nicht überschreitet, und

  13. Verträge über den Verkauf beweglicher Sachen auf Grund von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder anderen gerichtlichen Maßnahmen.

Da es kein gesetzliches Widerrufsrecht gibt, käme allenfalls ein vertragliches Widerrufsrecht in Betracht, wenn der Anbieter dieses in seinen AGB angeboten hat. Bitte lesen Sie dazu in den AGB des Fluganbieters das Kapitel Umbuchung und Storno.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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