Nach negativer Hotelbewertung: Besitzer droht per Telefon

Online-Rechtsberatung
Stand: 16.09.2016
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Ich habe ein Wochenende mit meinem Partner in einem Hotel verbracht. Nach dem Aufenthalt habe ich online eine Bewertung vorgenommen (negativ).
Fotos der offensichtlichen Mängel habe ich auch eingestellt.
Nun hat mich der Betreiber des Hotels angerufen (sehr unverschämt) und von mir verlangt, die Bewertung zurueckzunehmen, sonst wuerde er sich revanchieren.
Habe ich hier etwas zu befuerchten?
Die Bewertung spiegelt meiner Ansicht nach lediglich meine Meinung zu dem Hotel wieder.

Antwort des Anwalts

Mit großer Verwunderung habe ich Ihre Sachverhaltsschilderung gelesen und bin ehrlich gesagt sehr darüber erstaunt, dass ein Hotelinhaber zu solchen Mitteln greift, anstatt die Kritik, zu der Sie ohne Zweifel berechtigt sind, aufzugreifen, um Verbesserungsmaßnahmen einzuleiten.

Sie sind, wenn Sie alle Mängel belegen können, wovon ich ausgehe, natürlich berechtigt, in entsprechenden Foren Ihre Meinung über die Reise und das Hotel, usw. abzugeben. Verleumdungstatbestände kommen nicht in Betracht.
Auf die Drohung würde ich an ihrer Stelle nicht reagieren. Zeichnen Sie notfalls alle weiteren Gespräche auf, teilen Sie ihm das mit, und geben die Beweise mit entsprechender Antzeige an die Polizei oder Staatsanwaltschaft weiter.

Den Eintrag über den Urlaub und das Hotel inkl. Misstände sollten Sie in jedem Fall drin lassen.
In Deutschland steht ihnen bereits nach dem Grundgesetz das Recht auf Meinungsäußerung nach Art. 5 GG zu. Das muss der Hotelbesitzer dann wohl mal dringend nachlesen. Lassen Sie sich nicht einschüchtern, Sie sind im Recht.

Sollte dies nicht enden, wechseln Sie die Telefonnummer und leiten Unterlassungsansprüche ein.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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