Urkunden sind unbedenklicher als digitale Speicher

Online-Rechtsberatung
Stand: 12.12.2017
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Auftrag von einer Übersetzungsgentur an mich als Übersetzerin.
Im Auftragschreiben Punkt 5.

Nach Auslieferung der Übersetzung sind die Dateien (gelieferte Ausgangsdokumente & Übersetzung) zu löschen.

Fragen:

  1. Muss ich das?
  2. Ist dies nicht gesetzeswidrig?

Dabei denke ich an:
a) Finanzamt
b) Meine Versicherung (Haftpflicht), falls Reklamationen
c) Gewährleistung

Zur Klärung: Wenn ich alle Daten lösche, habe ich bei eventuellen Reklamationen keine Möglichkeit nachzuweisen, dass es anders war. Ich muss mich immer darauf verlassen, ob die der Auftraggeber mir etwas zuschickt und was. Keine Möglichkeit des Vergleichs.
Sollte es dazu kommen, dass ich die Versicherung in Anspruch nehme, habe ich ebenfalls keine Nachweise mehr.

Ich habe immer ein ungutes Gefühl, wenn ein Auftraggeber das Löschen aller Unterlagen sofort nach Abschluss des Auftrags fordert. Wie soll ich da reagieren?

Antwort des Anwalts

Zu Ihren Fragen:

  1. Muss ich das? Ja, Sie müssen es, denn Sie haben sich hierzu vertraglich verpflichtet.

  2. Ist dies nicht gesetzeswidrig? Nein, es gibt kein Gesetz, welches solche Vertragsvereinbarungen untersagt.

  3. Wie soll ich da reagieren? Sie können ein analoges Speichermedium für Originaltext und Übersetzung verwenden, d.h. alles ausdrucken, bzw. kopieren und in einer Akte verwahren. Das kann Ihnen Ihr Auftraggeber nicht verwehren und Sie sind abgesichert. Elektronische Dateien stellen sowieso häufig rechtliche Probleme dar und sind deshalb als Beweismittel im Gegensatz zu Urkunden nur sehr eingeschränkt in Gerichtsverfahren zugelassen. Auch aus diesem Gesichtspunkt ist das Anlegen von Akten die juristisch bessere Alternative.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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