Urheberrechtsverstoß: Streitwert von 15.000 Euro gerechtfertigt?

Online-Rechtsberatung
Stand: 12.12.2017
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

-- illegale Verwendung geschützter Fotografie Urheberrechtsverstoß:
-- ist hier ein Streitwert von 15.000 € gerechtfertigt wenn ein Foto in einer nicht kommerziell genutzten Web-Seite veröffentlicht wurde.
-- können 1,5 % davon sofort als Anwaltskosten in Verbindung mit einer Unterlassungserklärung eingefordert werden mit der Drohung sonst sofort vor Gericht zu gehen.

-- inwieweit kann ich als Hartz-IV-Empfänger mit Gerichtskosten und Schadensersatz belangt werden, wenn ich überhaupt kein Geld habe.

Antwort des Anwalts

Ich bin der Rechtsauffassung, dass bei einem einmaligen Urheberrechtsverstoß ein Streitwert von 15.000 € bei weitem überzogen ist. Allenfalls ein Streitwert von 5.000 € erscheint hier angemessen

Auch ist eine Anwaltsgebühr von 1,5 bei weitem überzogen. . Die Rechtssprechung sieht hier häufig lediglich eine Gebühr von 1,0 als gerechtfertigt an, da es sich bei den Abmahnschreiben um vorformuliertes Massengeschäft handelt. Teilweise wird vertreten, dass nur eine Gebühr von 0,8 angemessen ist. Dies sind jedoch keine Prozentzahlen sondern Gebührenwerte nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

Ich rate Ihnen auf alle Fälle die Unterlassungserklärung unterschrieben zurückzusenden. Falls diese nicht rechtzeitig bei der Kanzlei eingeht, kann es teuer werden, da diese Kanzleien in der Regel sofort einen Prozess beginnen.

Die Rechnung sollten Sie zurückweisen mit dem Hinweis, dass diese Gebühren bei weitem überzogen sind.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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