Urheberrechtsverletzung auf Google

Online-Rechtsberatung
Stand: 16.09.2016
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Jemand hat irgendeine Person in meinem Namen im Internet bei Google Bilder hochgeladen. Dies ist eine Urheberrechtsverletzung und muss unbedingt gelöscht werden. Ich frage mich, wie ich mich gegen die Bilder wehren kann.

Antwort des Anwalts

Hinsichtlich der Möglichkeit, eine Löschung verlangen zu können, muss zunächst geklärt werden, gegen wen sich das Löschungsverlangen richtet und ob es möglicherweise ausreicht, der lediglich Ihren Namen zu löschen und nicht das Video.
Die Problematik in Ihrer Angelegenheit liegt nämlich darin, dass sie nicht Urheber der Bilder sind. Wären Sie Urheber der Bilder, könnten Sie aufgrund der dem Urheber durch das Urheberrechtsgesetz zustehenden Rechte verlangen, dass die Bilder nicht veröffentlicht werden. Da sie nicht Urheber sind, scheidet diese Möglichkeit hier aus.

Sie können aber aufgrund des Ihnen zustehenden Persönlichkeitsrechts und Namensrechts verlangen, dass Ihr Name nicht veröffentlicht wird. Eine gesetzliche Regelung über das Namensrecht finden Sie in § 12 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Den Wortlaut des Gesetzestextes finden Sie über den nachfolgenden Link im Internet:

http://dejure.org/gesetze/BGB/12.html

Zu klären wäre allerdings, ob es möglicherweise noch andere Personen gibt, die den identischen Namen tragen wie Sie. Sollten diese Urheber des Videos sein, könnten Sie die Namensnennung natürlich nicht untersagen, da der Inhaber des Namens verlangen kann, dass sein Name genannt wird. Insbesondere wenn der Inhaber des Namens Urheber der Videos ist, der auf Nennung des Namens bestehen.

Da Sie einen relativ ungewöhnlichen Namen haben, erscheint es mir allerdings eher unwahrscheinlich, dass jemand einen gleich lautenden Namen führt. Dies ist allerdings auch nicht ausgeschlossen.

Adressat des Löschungsverlangens wäre der Betreiber der Internetseite, auf der das Video und der Name veröffentlicht werden. Die Kontaktdaten des Verantwortlichen finden Sie auf der jeweiligen Internetseite im Impressum.
Bei der Internetseite socialcam.com finden Sie jedoch kein Impressum, da es sich nicht um eine deutsche Internetseite handelt. Sie können mit der Betreiberfirma daher lediglich über die nachfolgende Seite Kontakt aufnehmen:

http://socialcam.com/contact

Dort müssten Sie Ihr Anliegen schildern und darum bitten, dass zumindest Ihr Name im Zusammenhang mit den Videos gelöscht wird. Da die Firma offensichtlich nicht aus Deutschland sondern vom Ausland her betrieben wird, ist die gerichtliche Durchsetzung einer Löschung nach meinem Dafürhalten nicht bzw. nur unter erschwerten und sehr kostspieligen Umständen möglich, so dass sich grundsätzlich von einer solchen Alternative abraten möchte.

Den Inhalt bei Google+ können Sie über die nachfolgende Internetseite beanstanden, indem Sie unangemessene Inhalte oder Missbrauch melden:

http://support.google.com/plus/?hl=de&p=help_center

Meiner Erfahrung nach reagiert Google auf diese Anfragen auch relativ schnell.

Darüber hinaus sollten Sie Google kontaktieren, um auch die Suchergebnisse bei der Google-Suchmaschine löschen zu lassen. Dies dauert erfahrungsgemäß ca. 2-4 Wochen.

Ich würde Ihnen raten, bei ihrer Beschwerde bei Google+ direkt mit anzusprechen, dass die Ergebnisse auch bei der Google Suche gelöscht werden sollen.

Grundsätzlich haben Sie im Falle eines Rechtsverstoßes auch die Möglichkeit, über den Seitenbetreiber und den jeweiligen Internetprovider herauszufinden, unter welcher IP-Adresse der Beitrag geschrieben wurde. Hierzu benötigen Sie allerdings einen entsprechenden gerichtlichen Beschluss, der den Internetbetreiber dazu verpflichtet, diese Daten herauszugeben. Möglicherweise können Sie über diesen Weg herausfinden, wer die Informationen ins Internet eingestellt hat. Diese Vorgehensweise ist allerdings sehr aufwändig und dadurch auch recht kostspielig.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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