Erstelltes Logo wird auf Homepage weiterverwendet - rechtliche Schritte?

Online-Rechtsberatung
Stand: 22.09.2016
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Ich bin Grafik-Designer/Freiberufler und habe für eine eine Full-Service Agentur in deren Auftrag ein Logo entwickelt für eine mittelständische Spedition. Ich habe zwar alle Kontaktdaten der Spedition, mein Auftraggeber ist und war aber die Agentur.

Das Logo ist fertig und einwandfrei, es gibt keinerlei Beanstandungen und die Agentur hat alle nötigen Feindaten in verschiedenen Formaten von mir bekommen, inklusive Erstellungsdatei (Vektorgrafik) sowie unbegrenzte Nutzung ohne Aufschlag.

Das Logo ist auch schon auf der Homepage der Spedition eingebaut!

Es gibt keinerlei Absprachen oder Angebot im Vorfeld zu diesem Auftrag.
Also keinerlei Etat-Besprechung oder Deckelung der Kosten.
Sprich ich habe den Auftrag via E-Mail erhalten und ein Skribble (Zeichnung) der Agentur wie die sich das vorstellen als Vorlage erhalten.
Letztendlich hat der Endkunde aber einen meiner Layoutvorschläge gewählt.
Also nicht das was mir die Agentur zeichnerisch vorgegeben hat.

Es handelt sich im Gesamten um 42,25 Std. bei einem Std.-Satz von 35 Euro sowie 100 Euro für zwei Bilder die ich von einer Bildagentur mit eingebunden (bzw. teilweise nachgebaut und vektorisiert) habe und wo Lizenzen angefallen sind. Der Rechnungspreis Rechnungspreis betrug zunächst 1.692,50 Euro/netto, später minderte ich ihn aber um 15 Prozent via E-Mail.

Da wir uns trotz der kulanten Preisminderung nicht einig werden, möchte ich dass der Kunde das bereits fertiggestellte Logo auch von seiner Homepage nimmt.

Fragen:

  1. Kann ich wieder auf den Ursprungspreis switchen? Das war ja sowieso nur Kulanz ohne rechtliche Grundlage. Soll ich die Rechnung via Einschreiben parallel versenden? "Zahlbar innerhalb 10 Tage" oder muss ich explizit das Datum angeben wo das Geld auf meinem Konto eingehen muss? Wie berechne ich (gesetzt den Fall) den täglichen Verzug?

  2. Das Logo ist nach wie vor online (ich mache täglich "Screenshots" mit Datums-Anzeige). Sofern die Rechnung nicht bezahlt wird, was kann ich pro Nutzungstag geltend machen? Soll ich dann auch den Endkunde/Spedition anschreiben und ihn bitten das Logo von seiner Homepage zu nehmen?

Sofern der Endkunde/Spedition möglicherweise bei meinem Auftraggeber schon bezahlt hat? Was mache ich dann?

  1. Wie ist es rechtlich: Kann ich mich direkt an den Endkunde/Spedition wenden oder ist das nicht ratsam?

  2. Sofern es zum Rechtsstreit kommt: Wer trägt die Kosten?

  3. Kann ich nach Ablauf des Zahlungsziels sofort rechtliche Schritte einleiten oder muss erst noch zwei (?) Mahnungen hinterherschicken?

Antwort des Anwalts

Sehr geehrte Frau Pfeffer,

Frage 1.: Zahlungsziel neu: 10.02.2012. Neue Rechnung mit 15 % Rabatt. Allerdings via E-mail verschickt. - kann ich wieder auf den Ursprungspreis switchen, das war ja sowieso nur Kulanz ohne rechtliche Grundlage - Soll ich die Rechnung via Einschreiben parallel versenden? - "zahlbar innerhalb 10 Tage" oder muss ich explizit das Datum angeben wo das Geld auf meinem Konto eingehen muss?

Zunächst einmal muss klar sein, dass Ihr Auftraggeber nicht der Endkunde/Spedition ist, sondern die Full-Service Agentur. Sie sollten den Schriftverkehr ab jetzt nicht mehr via E-Mail, sondern mit normaler Post abwickeln. Jetzt wäre es sinnvoll, noch einmal eine vollständige und kaufmännisch korrekte Rechnung zu übersenden und darin um Zahlung bis zum (genaues Datum angeben) ersuchen. Gem. § 286 Abs. 1 Nr. 1 BGB kommt der Schuldner ohne Mahnung in Verzug, wenn für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist. Damit können Sie nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszins verlangen, vgl. § 288 Abs. 2 BGB. Es genügt ein Übergabe- oder Einwurfeinschreiben.

Frage 2.: wie berechne ich (Gesetz den Fall) den täglichen Verzug?

Sofern eine Zahlung erfolgen sollte, wann immer dies sein mag, wird der Verzugszeitraum im Nachhinein taggenau festgestellt und sodann die entstandenen Zinsen berechnet.

Frage 3.: Das Logo ist nach wie vor online ( ich mache täglich "screenshots" mit Datums-Anzeige). - Sofern die Rechnung nicht bezahlt wird, was kann ich pro Nutzungstag geltend machen? - soll ich dann auch den Endkunde/Spedition anschreiben und ihn bitten das Logo von seiner Homepage zu nehmen?

Nochmals: Mit dem Endkunden haben Sie nichts zu tun. Von ihm können Sie nichts verlangen, weil Sie mit ihm keinen Vertrag geschlossen haben. Sofern Sie Ihr Urheberrecht gegenüber Ihrem Vertragspartner preisgegeben haben, ohne sich entsprechende Sicherheiten oder Vorkasse einräumen zu lassen, ist dies Ihr eigenes Risiko. Das Logo von der Homepage zu nehmen, selbst wenn Ihnen dies technisch möglich sein sollte, kann ich nicht empfehlen. Ebenso wenig können Sie eine Art Miete oder Nutzungsentschädigung für Ihr Logo berechnen.

Frage 4.: sofern der Endkund/Spedition möglicherweise bei meinem Auftraggeber schon bezahlt hat? Was mache ich dann?

Nichts! Wenn der Endkunde seinen Verpflichtungen, die er nur gegenüber der Fa. Full-Service Agentur hat nachgekommen ist, spricht dies für diese Spedition. Sie selbst haben hiervon keinerlei Vor- oder Nachteile.

Frage 5.: Wie ist es rechtlich, kann ich mich direkt an den Endkunde/Spedition wenden oder ist das nicht ratsam?

Wie bereits oben dargelegt, ist dies keineswegs ratsam. Der Endkunde wird Ihnen vermutlich nicht einmal antworten.

Frage 6.: Sofern es zum Rechtsstreit kommt. Wer trägt die Kosten?

Die Kosten eines Rechtsstreits trägt stets der Verlierer in voller Höhe. Vergleicht man sich über einen bestimmten Betrag, wird zumeist eine Quote gebildet.

Frage 7.: Kann ich nach Ablauf des Zahlungsziels sofort rechtliche Schritte einleiten oder muss erst noch zwei (?) Mahnungen hinterherschicken?

Wie oben bereits dargelegt, müssen Sie keine einzige Mahnung versenden, wenn Sie die Rechnung so gestalten, wie von mir vorgeschlagen. Sie können nach fruchtlosem Fristablauf sofort klagen oder einen Anwalt beauftragen.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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