Wohnungsbesichtigungen schränken das Privatleben erheblich ein

Online-Rechtsberatung
Stand: 24.02.2013
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Am 30.03.2011 haben wir unseren Mietvertrag fristgemäß zum 30.06.2011 gekündigt. Unsere Vermieterin möchte unsere Telefonnummer um über einen Makler Besichtigungstermine durchzuführen. Wir sind beide in Vollzeit berufstätig, insbesondere ist meine Frau selbständig. Neben den Berufszeiten fallen auch wie üblich anderweitige Verpflichtungen an. Wir fühlen uns wirklich in unserem Privatleben schon jetzt erheblich gestört und haben doch ein Grundrecht auf ein ungestörtes Wohnen etc.. Das Mietverhältnis ist mehr als schlecht, mussten bereits aus diesem Grunde kündigen bzw halten diesen Überwachungsstaat (2- Familienhaus, Vermieterin im selben Haus, deren Familienmitglieder wohnen im Nachbarhaus) nicht mehr aus. 
Inwieweit bzw. in welchem Ausmaß müssen wir Besichtigungstermine über uns ergehen lassen? Es müsste doch einmal pro Woche zwischen 15:00 und 18:00 Uhr nach vorheriger bzw. einwöchiger Voranmeldung ausreichen? Wir können doch nicht komplette drei Monate nach den Wünschen des Vermieters oder der Makler leben?.

Antwort des Anwalts

Sehr geehrter Mandant,

Fragestellung: Wohnungsbesichtigung durch Vermieter, Makler oder Bewerber

Ein Besichtigungsanspruch des Vermieters besteht vornehmlich in folgenden Fällen: Überprüfung des Zustandes, Besichtigung oder Behebung von Mängeln, Kauf- oder Mietinteressenten oder Makler, Handwerker, Gutachter oder Sachverständige und zur Ablesung von Messeinrichtungen. Ist das Mietverhältnis gekündigt oder will der Vermieter das Mietobjekt veräußern, steht ihm ein Anspruch auf Betreten der Mieträumlichkeiten gegen den Mieter grundsätzlich zu, um den Kauf- bzw. Mietinteressenten die Mietwohnung zeigen zu können. Der Vermieter muss sich rechtzeitig für die Besichtigung anmelden und den Mieter vorab über den Grund der Besichtigung informieren, vgl. LG München NJW-RR 2009, 376. Im Normalfall ist eine Vorlaufzeit von 24 Std. ausreichend. Wird das Besichtigungsrecht auch während der Arbeitszeit Bejaht (ist umstritten), muss bei berufstätigen Mietern eine längere Zeit zur Voranmeldung beachtet werden (ca. 7 bis 14 Zage), denn der Vermieter darf von seinem Recht nur in möglichst schonender Art und Weise Gebrauch machen und muss auf die Belange des Mieters Rücksicht nehmen. Deshalb müssen Sie nicht ständig telefonisch erreichbar sein. Spätestens mit Abschluss des Mietvertrages durch den Nachmieter ist der Zweck des Zutrittsrechts des Vermieters erfüllt. Der Nachmieter selbst hat noch kein eigenes Recht zur Besichtigung, da sein Mietverhältnis erst nach Ihrem Auszug beginnen kann. Der Vermieter hat dieses Recht nicht mehr, da es bereits vollständig erfüllt wurde. An dieser Stelle überwiegt Ihr grundrechtlich (Art. 13 GG) geschütztes Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung, so dass Sie die Nachmieterin bis zu Ihrem Auszug nicht mehr in die Wohnung lassen müssen.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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