Welche Konsequenzen kann eine verspätete Ummeldung beim Einwohnermeldeamt haben?

Online-Rechtsberatung
Stand: 12.12.2017
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Nach einem Auslandsaufenthalt bis Ende Dezember 2015 bin ich in ein unbefristet vermietetes WG-Zimmer gezogen. Ich habe aber versäumt, mich beim Einwohnermeldeamt registrieren zu lassen.

Als ich dann im November 2015 allen Mut zusammengefasst hatte musste ich feststellen, dass sich die Gesetzeslage geändert hatte.

Da nun eine Bestätigung vom Vermieter notwendig war, würde auch mein Vermieter davon erfahren. Allerdings habe ich mich im Mietvertrag dazu verpflichtet mich anzumelden.

Nun fürchte ich einerseits, dass ich eine hohe Geldstrafe erhalte, die ich nur über Monate gestreckt abbezahlen könnte als auch eine mögliches (nehme ich an) Kündigungsrecht des Vermieters, dass er dadurch erhalten könnte, dass ich den Vertrag nicht vollständig erfüllt habe. Aus meiner Erinnerung heraus schätze ich, dass der Vermieter auch vor dem November 2015 in der Pflicht war, einen Zuzug zu melden.

Ich werde in spätestens einem Jahr ausziehen, woraufhin der Vermieter verpflichtet ist, den Auszug zu melden/bestätigen. Aber nirgendwo ist eingetragen, dass ich zugezogen wäre.

Ich bin Student 27 aus einer Stadt in Baden-Württemberg, bin netto verschuldet und habe BAföG als einziges auskommen. Mein Hauptwohnsitz ist bei der gemieteten Wohnung meiner Eltern in einer anderen Stadt eingetragen.

Antwort des Anwalts

Richtig ist, dass das Bundesmeldegesetz vorschreibt, dass jeder Bewohner einer Wohnung sich innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Einzug beim Einwohnermeldeamt anmelden muss. Richtig ist auch, dass bei einer Versäumung der Meldung ein Bußgeld verhängt werden kann.

Von daher sind Sie rechtlich verpflichtet sich umgehend anzumelden. Übermäßige Befürchtungen hinsichtlich des möglichen Bußgeldes brauchen Sie allerdings nicht zu haben. Falls es Ihr erster Meldeverstoß ist, wird es einen Betrag von 50 € kaum überschreiten.

Auf Ihr Mietverhältnis hat die verspätete Meldung keinen Einfluss; ein Kündigungsrecht des Vermieters ergibt sich daraus nicht.

Praktisch weise ich auf Folgendes hin: Eine effiziente Kontrolle hinsichtlich der Meldung einer Wohnung gibt es nicht. So wird es im Regelfall niemand erfahren, wenn Sie eine Zeit lang unangemeldet in einer Wohnung leben. Eine Legalisierung tritt ein, wenn Sie in ca. einem Jahr erneut umziehen. Die Anmeldung zur neuen Wohnung erfolgt dann von der Wohnung Ihrer Eltern aus. Die Notwenigkeit einer Abmeldung entfällt, wenn zuvor keine Anmeldung erfolgt ist und sollte von daher tunlichst auch unterbleiben. Unter diesen Voraussetzungen besteht die nicht geringe Möglichkeit, dass niemand von Ihrem „illegalen“ Aufenthalt etwas erfährt.

Natürlich können Sie damit in der Zwischenzeit auch die Dienstleistungen Ihrer derzeitigen Wohnstadt nicht als deren Bürger nutzen und vor allem im Umgang mit Behörden sollten Sie stets nur den Wohnort bei den Eltern als Ihre Adresse angeben.

Sie müssen damit selbst entscheiden, ob Sie der gesetzlichen Anforderung Genüge tun wollen oder das Problem „aussitzen“ und durch Auszug erledigen wollen.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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