Rechtsgutachten in der Politik - Erfolgsaussicht

Online-Rechtsberatung
Stand: 27.09.2016
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Ab wann wäre ein Rechtsgutachten in der Politik erfolgsversprechend vor Gericht, diesen Prozess zu gewinnen. Wenn eine aktive Schuld einer Regierungspartei vorliegt, wie z.B. wenn sie ein Gesetz beschließen, das derjenige, der eine Straftat begeht, nicht mehr dafür bestraft wird oder das sie ein Gesetz nicht ändern wollen, das verhältnisgemäß aufgrund des bestehenden Sachverhaltes sinnvoll wäre, es zu ändern, hier ein Beispiel:
Lottospiele sind Glücksspiele, die süchtig machen, geringe Gewinnchancen hat und man kann dadurch viel Geld verlieren. Ein sinnvolleres Gesetz wäre hierbei, diese Glücksspiele abzuschaffen und zu verbieten, und stattdessen Gewinnspiele zu machen, wie z.B. wer kann besser Fußball, Schach, Tennisspielen, usw. und der jeweilige Sieger erhält durch Fleiß, Geschick, Können und Ehrgeiz dann dort das Geld dafür. Es geht hier darum, die Regierungspartei durch gerichtlichen Beschluss vom politischen Amt zurückzuziehen, und eine Partei einzusetzen, die dieses sinnvollere Gesetz dann umsetzen könnte und auch beschließen möchte. Oder muss, damit so ein Rechtsgutachten überhaupt vor Gericht erfolgsversprechend wäre, mehrere Beispiele eines so verhältnisgemäß sinnvolleren Gesetzes vorliegen. Es geht hier um das Bundes- und um das Landesparlament, also somit Landtag und Bundestag.

Antwort des Anwalts

Ihrem angedachten Vorgehen kann unter keinen Umständen Erfolg beschieden werden. Eine entsprechende Vorgehensweise wäre aus verschiedenen Gründen untunlich.

Zunächst kann ein Rechtsgutachten niemals verwendet werden, Gerichte zu irgendeiner Aktion zu zwingen. Grundgesetzlich ist die Rechtsprechung ureigene Aufgabe der Gerichte. Sie erstellen insoweit selber in gewisser Weise Rechtsgutachten, sprich, Urteile. Ein Gutachten, welches von einer Prozesspartei beigebracht wird, mag dem Gericht Denkanstöße geben. Gleichwohl muss es nicht entscheidungserheblich sein, wenn der Richter von der dort vertretenen Rechtsansicht nicht überzeugt ist oder, schlimmer noch, die im Gutachten geäußerte Rechtsansicht selber mit den rechtlichen Grundlagen des Falles nicht in Einklang zu bringen ist. So liegt der Fall hier.

In Deutschland herrscht mehr oder weniger strikte Gewaltenteilung. Eine Grundlage hierbei ist die Unabhängigkeit der Judikative, ebenso aber auch die Unabhängigkeit der Legislative.

Der Bundestag wird gem. Art. 38 GG in freier und geheimer Wahl gewählt. Die Abgeordneten wiederum wählen den Bundeskanzler/in welcher wiederum die Bundesminister als Regierung bestimmt (Art. 62 ff. GG). Eine Befugnis der Gerichte, eine Regierung abzusetzen, existiert in Deutschland nicht. Dies würde auch mit dem demokratischen Grundverständnis kollidieren, nachdem ausschließlich das Volk (vertreten durch die Abgeordneten) seine Regierung wählt und diese nicht durch Gerichte bestimmt wird. Wollte man Gerichten dieses Recht zubilligen, würden nicht die Abgeordneten als Volksvertreter sondern die Gerichte nach eigenem Gutdünken die Marschwege der Politik bestimmen. Dies ist und war nicht im Sinne der parlamentarischen Väter der Bundesrepublik, die als einzigen Souverän das Volk und nicht etwa ernannte Richter bestimmten.

Allenfalls besteht die Möglichkeit, Gesetze auf deren Verfassungsmäßigkeit im Rahmen eines sog. Normenkontrollverfahrens vor dem BVerfG überprüfen zu lassen. Wird hier die Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz festgestellt, muss das Gesetz durch die Regierung/den Bundestag nach der Maßgabe des BVerfG geändert werden. Keinesfalls steht es dem BVerfG zu, die Regierung abzusetzen. Dies erst Recht nicht bei niederrangigen Gerichten.

Diese Grundsätze gelten für Länderparlamente gleichermaßen.

Ungeachtet dessen würde eine entsprechende Möglichkeit auch zu chaotischen Zuständen führen. Angesichts der Vielzahl denkbarer Gesetzeskonstellationen müsste quasi für jedes Gesetz eine neue "Regierung" gerichtlich bestimmt werden, wobei dann die Meinung der zuständigen Gerichte maßgeblich wäre. Die Sinnhaftigkeit von Gesetzen würde also in die Hände einige, weniger Richter gelegt. Dies ist mit der verfassungsmäßigen Ordnung dieses Landes nicht zu vereinbaren.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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