Pfändung wegen GEZ-Gebühren: Rechtens?

Online-Rechtsberatung
Stand: 13.09.2016
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Die GEZ bzw. deren Nachfolger verlangt von mir Rundfunkgebühren. Nun haben sie das Amt Usedom-Nord eingeschaltet und die haben eine Pfändung auf dem Konto, das mir und meinen Ehemann gehört, erwirkt. Meine Frage, wie verhalte ich mich nun? Darf ohne Gerichtsurteil gepfändet werden? Wie wehre ich mich gegen die unberechtigten Forderungen der GEZ?

Antwort des Anwalts

Ob die Forderung der GEZ bzw. ihrer Nachfolgeorganisation rechtmäßig ist oder nicht, spielt im derzeitigen Stadium des Verfahrens keine Rolle mehr.

Sie Hatten Beitragsbescheide der GEZ erhalten, die mit einer Rechtsmittelbelehrung und einer Rechtsmittelfrist versehen waren. Einwände gegen die Richtigkeit der Beitragsbescheide hätten innerhalb der Rechtsmittelfrist schriftlich vorgetragen werden müssen. Von Ihrem Recht eine Überprüfung der Bescheide einzufordern haben Sie keinen Gebrauch gemacht. Sie haben damit auch auf Ihr Recht verzichtet, dass sich ein Gericht dieser Sache annimmt. Die Bescheide sind mit Ablauf der Rechtsmittelfrist wie ein Urteil rechtskräftig geworden und können auch wie ein Urteil vollstreckt werden.

Sie müssen die abgeforderte Summe also einschließlich der bisher angefallenen Vollstreckungskosten zahlen.

Im gegenwärtigen Zustand bleibt nur die Möglichkeit mit dem Amt über eine Ratenzahlung zu verhandeln um das Konto wieder frei zu bekommen. Gegen den nächsten Beitragsbescheid der Gebühreneinzugszentrale sollten Sie in jedem Fall rechtzeitig Widerspruch und ggfs. auch Klage einreichen, wenn Sie die inhaltliche Richtigkeit der Forderung überprüfen lassen wollen.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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